Die EIB nimmt die Entscheidung des Europäischen Bürgerbeauftragten bezüglich einer Beschwerde zur Kenntnis, die ein italienisches Unternehmen in Verbindung mit einer Ausschreibung für den Bau einer Brücke in Bosnien und Herzegowina eingereicht hat (178/2014/AN). Die EIB arbeitet in allen die Bank betreffenden Fällen eng mit dem Bürgerbeauftragten zusammen. Auch in diesem Fall hat sie umfassend mit der Bürgerbeauftragten kooperiert. Die Europäische Ombudsfrau hat in ihrer Entscheidung keine spezifischen Empfehlungen ausgesprochen. Die EIB ist zwar der Ansicht, dass bei ihrer Auslegung der Ausschreibungsunterlagen in diesem Fall kein Fehler aufgetreten ist, wird aber weiter mit der Ombudsfrau zusammenarbeiten und auf alle relevanten Aspekte der Entscheidung angemessen reagieren. Die EIB teilt die Ansicht der Ombudsfrau in Bezug auf die Bedeutung solider, effizienter und transparenter Auftragsvergabeverfahren und wird ihre Vergabeleitlinien weiterhin überprüfen.