Die EIB bereitet eine Überprüfung ihrer Informationspolitik vor. Im Einklang mit der Transparenzpolitik der Bank (http://www.eib.org/publications/eib-transparency-policy.htm) wird die Überprüfung ein Verfahren der öffentlichen Anhörung beinhalten. Die öffentliche Anhörung wird es den Anspruchsgruppen der EIB ermöglichen, Vorschläge und Anmerkungen zur Informationspolitik zu machen, die bei deren Überprüfung in Betracht gezogen werden.

Alle interessierten Parteien und Einzelpersonen werden aufgefordert werden, Kommentare zur derzeitigen Informationspolitik der Bank abzugeben. Diese ist in zwei wichtigen Unterlagen verankert, die auf der EIB-Website abrufbar sind und im Oktober 2002 veröffentlicht wurden.

  • Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen - Erklärung über die Informationspolitik. Dieses Dokument beinhaltet die allgemeinen Grundsätze und das Engagement, so viele Informationen zugänglich zu machen, wie es unter Berücksichtigung des Auftrags der EIB als Institution und als Bank möglich ist. Die Erklärung nimmt Bezug auf die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, soweit diese auf die EIB Anwendung findet.
  • Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen - Bestimmungen über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Bank. Es handelt sich um eine überarbeitete Fassung der im Jahr 1997 veröffentlichten Regeln, die den Geist und die Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 berücksichtigt.

Einrichtungen, Organisationen der Zivilgesellschaft und Einzelpersonen, die ein besonderes Interesse an der Informationspolitik der Bank gezeigt haben, werden direkt informiert werden.

Das Anhörungsverfahren soll im ersten Quartal 2005 eingeleitet werden. Sollte die europäische Verordnung über die Anwendung der Bestimmungen des Århus-Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft (KOM/2003/0622 endg.) im ersten Quartal 2005 verabschiedet werden, wird die EIB den Zeitplan so anpassen, dass sie das Ergebnis der vorgeschlagenen Anwendung der Verordnung berücksichtigen kann.

Einzelheiten zum Überprüfungsverfahren werden zum Zeitpunkt der Einleitung der Anhörung veröffentlicht werden.


Weitere Informationen erteilt infopol@eib.org.