Die EIB hat mitgeteilt, dass der mit Portugal besiegelte Garantievertrag, durch den das Darlehensengagement der Bank in Portugal besichert wird, nunmehr in Kraft tritt. Die letzten Bedingungen für das Inkrafttreten der staatlichen Portfoliogarantie, die am 7. Dezember 2012 vom Präsidenten der EIB und vom portugiesischen Finanzminister unterzeichnet wurde, wurden erfüllt. Die ursprünglich mit den entsprechenden Parteien unterzeichneten Verträge wurden am 30. September 2013 aktualisiert und berücksichtigen nun die endgültigen Bedingungen für die Genehmigung durch die Europäische Kommission vom 27. Juni 2013 (http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/case_details.cfm?proc_code=3_SA_36180). Dadurch wird die Unterstützung der portugiesischen Wirtschaft – vor allem kleiner und mittlerer Unternehmen – in Einklang mit den geltenden Gesetzen und Bestimmungen ermöglicht.
Die staatliche Portfoliogarantie ist ein innovatives Instrument, das eine Alternative zu anderen Besicherungen darstellt und sowohl bereits laufende als auch neue Operationen abdeckt. Sie stellt sicher, dass die in Portugal bereits vergebenen Darlehen auch weiterhin die Standardkriterien der EIB für die Kreditvergabe erfüllen. Diese Garantie könnte zudem ein Portfolio (bestehendes und künftiges Engagement) von bis zu 6 Mrd EUR abdecken und damit einen erheblichen Spielraum für die Durchführung neuer Operationen und Investitionen schaffen, der sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt in einer Größenordnung von 2,7 Mrd EUR bewegt. Angesichts des revolvierenden Charakters der Garantie könnten die neuen Operationen insgesamt ein Vielfaches dieses Betrags ausmachen. Durch die Garantie würde unmittelbar ein erhebliches Darlehensvolumen zur Verfügung gestellt und der Wirtschaft Liquidität zugeführt. Sie würde damit die Anstrengungen des portugiesischen Staats zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, vor allem von Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen, unterstützen.
Die staatliche Portfoliogarantie ist die erste ihrer Art. Während andere Portfoliogarantien nur der Absicherung neuer Operationen dienen, kann diese staatliche Portfoliogarantie als bahnbrechend erachtet werden, da sie sowohl bestehende als auch neue Operationen abdeckt.