Die EIB schließt die China Gezhouba Group Co., Ltd. (Gezhouba) im Zuge der Betrugsbekämpfung für 13 Monate von Projekten aus, die sie finanziert. Grund sind frühere rechtswidrige Verhaltensweisen des Unternehmens bei einem EIB-finanzierten Projekt in Bosnien und Herzegowina, bei dem Gezhouba als Bieter in einem Vergabeverfahren auftrat. Der Ausschluss ist Teil einer Vergleichsvereinbarung gemäß den Bestimmungen der Ausschlusspolitik der EIB.
Gezhouba und 212 Tochtergesellschaften sind ab dem 7. August 2025 für 13 Monate von der Beteiligung an EIB-finanzierten Projekten ausgeschlossen. Sie dürfen im Ausschlusszeitraum nicht an EIB-finanzierten Projekten, Aktivitäten und Vergabeverfahren teilnehmen und können keinen Zuschlag für EIB-finanzierte Aufträge erhalten.
Außerdem erklärt Gezhouba sich bereit, die für sein Compliance-Programm geltenden Standards durchzusetzen und auch nach Ablauf des 13-monatigen Ausschlusszeitraums über wesentliche Entwicklungen zu berichten. Des Weiteren verpflichtet sich Gezhouba, eng mit der EIB zusammenzuarbeiten und die Bank bei der Untersuchung rechtswidriger Verhaltensweisen – auch durch Dritte – bei EIB-finanzierten Projekten zu unterstützen.
Während der Untersuchung kooperierte Gezhouba uneingeschränkt mit der EIB. Das Unternehmen half in voller Transparenz bei der Klärung der Sachverhalte und legte mit dem Fehlverhalten zusammenhängendes Material und Informationen vor. Zudem hat das Unternehmen alle erforderlichen Schritte unternommen, um mehrere Maßnahmen zur Stärkung seiner Corporate-Governance- und Compliance-Systeme umzusetzen und damit weiteres Fehlverhalten zu verhindern.