Die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Kommission unterzeichneten am 27. Mai eine Absichtserklärung mit dem Ziel, die Strategie der Europäischen Union für Finanzierungen außerhalb der Europäischen Union noch besser zu koordinieren. Dabei geht es darum, die Finanzierungen der EIB noch genauer auf die außenpolitischen Ziele der EU abzustimmen und die Verwendung von Zuschüssen und Darlehensmitteln zu optimieren. Um dies zu erreichen, sollen der Dialog zwischen den beiden Institutionen und ihre Planungsarbeit intensiviert werden.  

Joaquín Almunia, EU-Kommissar für Wirtschaft und Währung, sagte anlässlich der Unterzeichnung: „Durch die intensivere Zusammenarbeit mit der EIB werden wir noch besser in der Lage sein, Projekte außerhalb der EU in vielen Bereichen zu finanzieren und z.B. Energie-, Umwelt- und Infrastrukturprojekte sowie  privatwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen, die den jeweiligen Bevölkerungsgruppen zugute kommen werden. Die bessere Koordination, eine größere Kohärenz und die Schaffung von Synergien zwischen den Hilfsinstrumenten der EU und den EIB-Finanzierungen werden dazu beitragen, dass die EU-Maßnahmen für Drittländer noch effizienter und nach außen besser sichtbar werden“.

Philippe Maystadt, der Präsident der EIB, bemerkte hierzu: „Dies ist ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Beziehung zwischen der EIB und der Europäischen Kommission“. Wir arbeiten bereits eng in grundsätzlichen Angelegenheiten innerhalb der Union zusammen.  Diese Vereinbarung zementiert unsere Rolle als bevorzugter Finanzierungspartner für die Außenbeziehungen der EU.“

Die Kommission und die EIB sind bewährte Partner bei der Bereitstellung von Finanzierungen zur Unterstützung der EU-Politik. Die EIB vergibt seit 1963 Darlehen außerhalb der EU, die durch eine Garantie der Mitgliedstaaten besichert sind, und ergänzt dadurch die politischen und finanziellen Initiativen der Kommission für Drittländer.

Das neue Mandat der EIB über die Darlehenstätigkeit in Drittländern (1)  hat vor allem das Ziel, die Finanzierungen der EIB noch stärker auf die EU-Prioritäten abzustimmen. Dies soll durch einen intensiveren politischen Dialog zwischen der Kommission und der EIB sowie durch bessere Strategieplanung und Kohärenz zwischen der Finanzierungstätigkeit der beiden Institutionen in Drittländern erreicht werden.

Um den notwendigen Rahmen für die verbesserte Zusammenarbeit zu schaffen, beschlossen die Kommission und die EIB, eine erste Absichtserklärung über die Finanzierungstätigkeit in Drittländern zu formulieren und darin die praktischen Bedingungen für den Dialog, die Konsultation und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Institutionen festzulegen.

Gemäß dem Beschluss des Rates von 2006 über das Mandat der EIB für Finanzierungen außerhalb der EU sollen im Zeitraum 2007-2013 mindestens 25,8 Mrd EUR zur Verfügung gestellt werden, die sich wie folgt auf die Regionen verteilen:

  •  Heranführungsländer einschließlich Kroatien und der Türkei:  8,7 Mrd EUR
  •  Mittelmeerraum:  8,7 Mrd EUR    
  •  Osteuropa, Südkaukasus und Russland: 3,7 Mrd EUR   
  •  Lateinamerika:  2,8 Mrd EUR    
  •  Asien:  1 Mrd EUR    
  •  Republik Südafrika:  900 Mio EUR

2007 wurden im Rahmen des neuen Mandats bereits Darlehen von insgesamt 1,9 Mrd EUR unterzeichnet.

Das Mandat deckt zur Zeit 59 Länder und/oder Gebiete ab. Die Europäische Kommission hat kürzlich die Ausweitung auf fünf zentralasiatische Länder vorgeschlagen (2), nämlich: Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan. 

Die Tätigkeit der EIB in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans wird durch das separate Abkommen von Cotonou abgedeckt.


(1) Beschluss 2006/1016/EG des Rates vom 19.12.2006, ABl. L 414 vom 30.12.2006

(2) KOM (2008) 172 endg.