Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, stellt dem Banco Popular, dem Banco Intercontinental (Baninter), dem Banco BHD und dem Banco Nacional de Credito (Bancredito) 40 Mio EUR (den Gegenwert von etwa 41 Mio USD) aus eigenen Mitteln zur Verfügung. Das Darlehen hat eine Laufzeit von zwölf Jahren einschließlich einer tilgungsfreien Zeit von vier Jahren.

Es handelt sich um die erste Tranche einer neuen Fazilität von 80 Mio EUR, die in zwei Tranchen bereitgestellt wird. Die beteiligten Banken werden die Mittel in Form von Teilfinanzierungen im Betrag von umgerechnet jeweils zwischen einer und vier Millionen Euro weiterleiten. Für Finanzierungen im Rahmen der Kreditlinie in Betracht kommen Unternehmen des privaten Sektors in der Dominikanischen Republik, die in den Bereichen Industrie, Agroindustrie, Fremdenverkehr, Verkehr, Telekommunikation, Bergbau, Steine und Erden, produktive Infrastruktur und damit verbundene Dienstleistungen tätig sind und die langfristige Finanzierungen in Euro oder in US-Dollar für mittlere Vorhaben benötigen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die zur Schaffung dauerhafter Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen und Deviseneinnahmen ermöglichen. Die Mittel werden auf der Grundlage des Zweiten Finanzprotokolls zum Vierten Abkommen von Lome bereitgestellt. Für die Finanzierungen kann eine Zinsvergütung aus Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds eingeräumt werden.

Die Zinsvergütung wird von den beteiligten Banken für die Entwicklung des Know-how im Finanzsektor, die Unterstützung der Bankenaufsicht (die Bankenaufsichtsbehörde wird die Hälfte der Zinsvergütung erhalten), Umweltstudien sowie technische Hilfe und Schulungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den Teilfinanzierungen aus diesem Globaldarlehen verwendet werden. Das voraussichtlich größte Nutzenelement der geplanten Operation ist die Bereitstellung von dringend benötigten langfristigen Finanzierungsmitteln (in harter Währung) auf einem Markt, auf dem ähnliche Finanzierungsinstrumente nicht ohne weiteres verfügbar sind. Da mehrere Banken an dem Darlehen beteiligt sind, dürfte es eine verstärkte Vorzeigefunktion haben. Überdies gewährleistet es einen gewissen Grad an Wettbewerb zwischen den Instituten und dadurch eine effiziente Verwendung der Mittel. Dementsprechend dürfte die Fazilität einen bedeutenden Beitrag sowohl zum nachhaltigen Wirtschaftswachstum der Dominikanischen Republik als auch zur Erweiterung und Vertiefung des Finanzsektors des Landes leisten.

Es handelt sich hierbei um die zweite Finanzierung der EIB im dominikanischen Finanzsektor auf der Grundlage des Vierten Abkommens von Lome. Davor hatte die Bank der Baninter und dem Banco BHD bereits ein Globaldarlehen von 20 Mio EUR gewährt, für das 2000/2001 der Finanzierungsvertrag unterzeichnet wurde.

Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- bzw. Assoziierungsvereinbarungen mit der EU bestehen. Derzeit vergibt die Bank ihre Finanzierungen in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (den AKP-Staaten) auf der Grundlage des Vierten Abkommens von Lome, das 1989 für einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen wurde und von zwei Finanzprotokollen begleitet wird. Das Zweite Finanzprotokoll sieht eine Finanzhilfe von insgesamt 14,6 Mrd EUR vor. Davon entfallen 12 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 1 Mrd EUR wird von der EIB verwaltet und für Risikokapitalfinanzierungen eingesetzt und bis zu 1,6 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB bereitgestellt. Die EIB legt derzeit in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die endgültigen Kriterien und Operativen Leitlinien für die neu geschaffene Investitionsfazilität fest. Diese Fazilität beruht auf dem neuen AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde und das das Abkommen von Lome ersetzen wird. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität verwaltet, die die früheren Risikokapitalfinanzierungen ersetzen wird, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökonomischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen. Die Republik Südafrika trat dem Abkommen von Lome 1997 als assoziiertes Mitglied bei. Der Bank wurde von den EU-Mitgliedstaaten ein spezielles Finanzierungsmandat erteilt, das die Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel in Höhe von 825 Mio EUR in der Republik Südafrika im Zeitraum 2002-2006 vorsieht.