Suche starten De menü de ClientConnect
Suche starten
Ergebnisse
Top-5-Suchergebnisse Alle Ergebnisse anzeigen Erweiterte Suche
Häufigste Suchbegriffe
Meistbesuchte Seiten

Im Interesse der Transparenz werden Beschwerden als nicht vertraulich eingestuft. Das bedeutet, dass die EIB-Gruppe im Rahmen der Beschwerdebearbeitung eingehende Informationen gegenüber den betreffenden internen und externen Parteien offenlegen darf. Beschwerdeführer haben jedoch das Recht, in ihrer Mitteilung zu verlangen, dass ihre Beschwerde vertraulich behandelt werden soll. Wenn Beschwerdeführer wünschen, dass ihre Beschwerde vertraulich behandelt werden soll, werden sie gebeten, dies ausdrücklich anzugeben.

Beschwerden können personenbezogene Daten enthalten, die den Beschwerdeführer oder Dritte betreffen. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die EIB unterliegt den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 45/2001. Es wird davon ausgegangen, dass Beschwerdeführer, die auf ihr Recht auf Vertraulichkeit verzichtet haben, im Sinne von Artikel 5 d) der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 damit einverstanden sind, dass die EIB eventuell in der Beschwerde enthaltene personenbezogene Daten öffentlich behandelt.

Der Zugang zu Informationen bezüglich der Unterlagen im Zusammenhang mit der Beschwerde unterliegt den Bestimmungen der Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB.

Kontaktinformationen