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WARUM HAT DIE EIB EIN ÖFFENTLICHES REGISTER FÜR UMWELTDOKUMENTE EINGERICHTET?

Mit der Einrichtung eines öffentlichen Registers für Umweltinformationen will die EIB ihre Tätigkeit transparenter machen. Entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 („Aarhus-Verordnung“), geändert durch die Verordnung (EU) 2021/767 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Oktober 2021, stellen die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union der Öffentlichkeit aktiv und systematisch Umweltinformationen zur Verfügung, die sie besitzen und die für ihre Aufgaben relevant sind.

WAS UNTERSCHEIDET DAS ÖFFENTLICHE REGISTER VON DEN ANDEREN BEREICHEN DER EIB-WEBSITE?

Das öffentliche Register und die anderen Bereiche ergänzen sich gegenseitig. Wenn Sie allgemeine Informationen und Dokumente über die Tätigkeit der EIB suchen, sollten Sie sich zunächst in den anderen Bereichen der Website umsehen. Dort informieren wir ausführlich über unsere Aktivitäten. Das öffentliche Register dient dagegen speziell dem Zweck, Dokumente der EIB zu ökologischen, klimatischen und sozialen Aspekten zugänglich zu machen.

WELCHE ARTEN VON INFORMATIONEN UND DOKUMENTEN BEINHALTET DAS ÖFFENTLICHE REGISTER?

Das öffentliche Register beinhaltet derzeit die wichtigsten projektbezogenen Dokumente der EIB zu ökologischen und sozialen Aspekten sowie wichtige Leitlinien zu Umweltzielen:

  • Formblätter „Ökologische und soziale Aspekte“, die die Ergebnisse der Umwelt- und Sozialprüfung von Projekten enthalten und zu den Dokumenten gehören, die dem Verwaltungsrat zur Genehmigung vorgelegt werden. Formblätter werden im öffentlichen Register veröffentlicht, sobald die Leitungsorgane der EIB ein Projekt genehmigt haben. Aktuell enthält das öffentliche Register der EIB Formblätter für Projekte, die 2012 oder später genehmigt wurden. Für Projektdarlehen mit hohem Risiko (gemäß Abschnitt 4.18 der Umwelt- und Sozialleitlinien), die außerhalb der EU vergeben werden, wird zusätzlich ein Entwurf des Formblatts vor der Genehmigung durch den Verwaltungsrat veröffentlicht.
  • EIB-Abschlussberichte zu ökologischen und sozialen Aspekten: Sie enthalten die Ergebnisse der Prüfung der ökologischen und sozialen Aspekte zum Zeitpunkt des Projektabschlusses und werden nach Abschluss der Finanzierung durch die EIB im Register veröffentlicht, sofern das Formblatt „Ökologische und soziale Aspekte“ für das jeweilige Projekt bereits veröffentlicht wurde.
  • Vollständige Umwelt- (und Sozial)verträglichkeitsstudien/-erklärungen/-berichte für alle Projekte (sofern erforderlich). Das betrifft UVP-Berichte für Projekte innerhalb der EU und USVP-Berichte für Projekte außerhalb der EU.
  • Unterlagen zur Sozialverträglichkeit: Umsiedlungspläne, Pläne für die Einbeziehung der Projektbeteiligten, Pläne zur Wiederherstellung von Existenzgrundlagen oder für die Entschädigung für den Verlust von Existenzgrundlagen, Rahmenstrategien für Umsiedlungen, Entwicklungspläne für indigene Gemeinschaften usw. werden gegebenenfalls veröffentlicht, sobald sie der Bank vorliegen.
  • Außerdem finden sich im öffentlichen Register auch wichtige Leitlinien, Berichte und Leitsätze zu Umweltzielen.
ENTHÄLT DAS ÖFFENTLICHE REGISTER ALLE DOKUMENTE DER EIB ZU UMWELT- UND SOZIALASPEKTEN?

Nein. Das öffentliche Register ist ein Kompromiss zwischen einer größeren Transparenz und administrativen Zwängen. Es enthält derzeit sowohl Dokumente zu durch die Bank finanzierten Vorhaben und somit zu ihrer Kerntätigkeit als auch wichtige Dokumente, Strategien und Leitlinien zu ihren Umweltzielen. Broschüren, Pressemitteilungen und andere indirekt umweltbezogene Dokumente sind bereits auf der EIB-Website zugänglich.

Weitere Informationen enthält der Leitfaden Guide to accessing environmental and social information/documents held by the EIB.

WIRD DAS ÖFFENTLICHE REGISTER WEITER AUSGEBAUT?

Ja. Die EIB erweitert das Register kontinuierlich und wird seinen Inhalt und seine technischen Funktionen weiterentwickeln.

Kommentare und Vorschläge, wie das öffentliche Register weiter verbessert werden kann, sind jederzeit willkommen.

WIE KANN ICH ZUGANG ZU DOKUMENTEN BEANTRAGEN, DIE IM ÖFFENTLICHEN REGISTER NICHT DIREKT ABRUFBAR SIND?

Gemäß der Transparenzpolitik der EIB-Gruppe können Sie einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen. Entweder Sie richten Ihren Antrag direkt an den InfoDesk der EIB, oder Sie nehmen über die EIB-Büros vor Ort Kontakt mit der Bank auf. Fragen zu Projektdetails sollten direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders wenn das Projekt bei der EIB noch in der Prüfung ist. Die Bank hat keine Einwände dagegen, dass Projektträger, Darlehensnehmer oder andere befugte Partner Informationen über ihre Beziehungen zur EIB und die mit ihr getroffenen Vereinbarungen weitergeben.