Die Europäische Investitionsbank (EIB) begrüßt die Verabschiedung der Verordnung über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor durch den Rat am 12. Juli. Die Fazilität ist die letzte von drei Säulen des Mechanismus für einen gerechten Übergang. Dieser Mechanismus ist ein zentraler Bestandteil des europäischen grünen Deals, der sicherstellen soll, dass auf dem Weg der Europäischen Union zur Klimaneutralität bis 2050 niemand abgehängt wird.

Die Fazilität ermöglicht es den Mitgliedstaaten nun, ihre Pläne und Programme für wirtschaftliche und soziale Investitionen in den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Regionen fertigzustellen. Die Verabschiedung folgt auf die politische Einigung von Parlament und Rat im April 2021. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Die Mittel werden auf der Basis von Plänen der Mitgliedsländer vergeben, in denen die vom Übergang besonders betroffenen Regionen ausgewiesen sind. Die Europäische Kommission erwartet, dass die Fazilität in den nächsten sieben Jahren öffentliche Investitionen zwischen 18 und 20 Milliarden Euro mobilisieren wird.

EIB-Vizepräsident Ricardo Mourinho Félix: „Der Mechanismus für einen gerechten Übergang wird eine entscheidende Rolle dabei spielen, die grüne Wende in der Europäischen Union gerecht zu gestalten, vor allem für diejenigen Regionen, die am stärksten von fossilen Brennstoffen und energieintensiven Industrien abhängig sind. Die EIB ist die EU-Klimabank und hat gleichzeitig den historischen und satzungsmäßigen Auftrag, den Zusammenhalt in der Union zu fördern. Folglich wird sie auch einen aktiven Beitrag zum Mechanismus für einen gerechten Übergang leisten. Mit der heutigen Verabschiedung der Verordnung über die Darlehensfazilität für den öffentlichen Sektor ist der Weg frei für die Zusammenarbeit der EIB mit den regionalen Behörden, um Investitionen mit einem gemeinsamen sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Nutzen zu fördern.“

Elisa Ferreira, EU-Kommissarin für Kohäsion und Reformen: „Mit dieser Fazilität haben wir ein weiteres Werkzeug an der Hand, um Regionen und Gemeinden zu helfen, die am stärksten vom Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft betroffen sind. Aus den Mitteln können wir öffentliche Investitionen fördern, Arbeitsplätze schaffen und die wirtschaftliche Diversifizierung vorantreiben. Vorrang haben dabei diejenigen Regionen, die alleine mit den Kosten der Wende überfordert sind. Gleichzeitig trägt die Fazilität zu den Klimazielen der Europäischen Union insgesamt bei.“

Die Fazilität richtet sich an öffentliche Einrichtungen und ermöglicht Projekte, die zu einem gerechten Übergang beitragen, aber wirtschaftlich nicht sehr rentabel sind. Sie besteht aus einer Kombination von Zuschüssen aus dem EU-Haushalt und Darlehen der EIB. Die Zuschüsse zur Ergänzung des EIB-Darlehens verringern die finanzielle Belastung der Begünstigten und machen die Projekte gleichzeitig attraktiver für weitere Investoren. Beratende Unterstützung erhalten die Begünstigten über die im Rahmen von InvestEU eingerichtete Beratungsplattform. Die ersten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Fazilität werden in der zweiten Jahreshälfte 2021 veröffentlicht.