In den Schlussfolgerungen zu den Haushaltsverhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014-2020 stellte der Europäische Rat fest, dass die EIB „in stärkerem Maße“ in die Ausgabenpläne der EU eingebunden werden soll. Die Staats- und Regierungschefs haben die EIB vor allem aufgefordert, ihre Beratungstätigkeit zu intensivieren. Sie wollen, dass wir bereits in einem frühen Stadium in die Planung von Projekten einbezogen werden, fürdie EU-Mittel bereitgestellt werden. Auf diese Weise können finanzielle und organisatorische Synergien maximiert werden.

Der Rat empfahl, „wo immer dies angebracht ist“, auf unser Fachwissen im Bereich technische Hilfe zurückzugreifen. Darüber hinaus sollen wir verstärkt zur Prüfung bestimmter großer Projekte herangezogen werden. Das Sachwissen der EIB wird bereits jetzt in Verbindung mit Haushaltsmitteln der EU eingesetzt, um die Unterstützung für Projekte zu maximieren. Die Staats- und Regierungschefs der EU wollen verstärkt auf diese Tatsache zurückgreifen.

Nachstehend folgt der volle Wortlaut der Erklärung des Europäischen Rates:

„Verbesserte und stärkere Einbeziehung der EIB

Die EIB trägt bereits in erheblichem Maße zum Wachstum bei, etwa indem sie Mitgliedstaaten, die andernfalls keine Kofinanzierung für die Strukturfonds beisteuern könnten, Darlehen gewährt oder indem sie gemeinsame Finanzinstrumente einsetzt. Die Einbeziehung der EIB sollte verstärkt werden, indem

  1. bei von der EU und der EIB kofinanzierten Projekten frühzeitig auf das Fachwissen der EIB zurückgegriffen wird;
  2. sichergestellt wird, dass die EIB über Projekte informiert wird, die von der EU unterstützt werden;
  3. die EIB in die Ex-ante-Beurteilung von Großprojekten – auch durch JASPERS – einbezogen wird;
  4. die EIB, wo immer dies angebracht ist, in Tätigkeiten im Zusammenhang mit technischer Unterstützung einbezogen wird.“