In Anbetracht der anhaltenden Unterdrückung der Zivilbevölkerung und Verletzung der Menschenrechte durch die syrische Regierung hat der Rat der Europäischen Union am 14. November 2011 jedwede Auszahlung oder Zahlung durch die Europäische Investitionsbank (EIB) im Rahmen von oder in Verbindung mit zwischen Syrien und der EIB geschlossenen laufenden Darlehensvereinbarungen verboten und bestehende Verträge über die Leistung technischer Hilfe für staatliche Projekte in Syrien ausgesetzt.
Weitere Informationen finden Sie unter Official Journal of the European Union.