Der Beschwerdemechanismus der EIB-Gruppe (EIB-CM) und der Unabhängige Projektrechenschaftsmechanismus der EBWE (EBRD-IPAM) haben eine Vereinbarung zur Beschwerdebearbeitung bei Mutual-Reliance-Projekten unterzeichnet.
Worum geht es in dieser Vereinbarung? Die Vereinbarung regelt, wie der EIB-CM und der EBRD-IPAM bei Beschwerden zu Mutual-Reliance-Projekten zusammenarbeiten. Bei diesen Projekten verlassen sich die EIB und die EBWE voll auf die Umwelt- und Sozialstandards und die Umwelt- und Sozialleitlinien, die Due Diligence und das Projekt-Monitoring der jeweils anderen Institution, soweit die Leitlinien, Standards und Verfahren beider Häuser übereinstimmen. Weitere Informationen zu Mutual-Reliance-Projekten
Wie funktioniert es? Beschwerden können bei der EIB-Gruppe oder der EBWE eingereicht werden. Gelten die Umwelt- und Sozialstandards der EIB, bearbeitet der EIB-CM den Fall gemäß seiner Leitlinien. Gelten die Umwelt- und Sozialstandards der EBWE, informiert der EIB-CM die beschwerdeführende Person über die Bearbeitungsregelungen und leitet die Beschwerde an den EBRD-IPAM weiter. Der EBRD-IPAM übernimmt dann die Federführung (Streitbeilegung/Compliance-Prüfung), während der EIB-CM Handlungen oder Versäumnisse der EIB prüft, die nicht an die EBWE delegiert wurden.
Weitere wichtige Punkte: Die Vereinbarung bestätigt, dass Beschwerdeführende vor Repressalien zu schützen sind. Vorschriften für Datenschutz und Vertraulichkeit werden eingehalten. Ändern sich die Leitlinien des EIB-CM oder des EBRD-IPAM, bewerten die beiden Mechanismen mögliche Auswirkungen auf die Vereinbarung. Die mit der Vereinbarung getroffenen Bearbeitungsregeln werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Vereinbarung gilt, solange EIB und EBWE ihre Zusammenarbeit fortsetzen.