Nach Benennung durch die Republik Slowenien im Einvernehmen mit der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen und der Slowakischen Republik hat der Verwaltungsrat der EIB am 14. Juli 2010 beschlossen, dem Rat der Gouverneure die Bestellung von Herrn Anton Rop zum Vizepräsidenten und zum Mitglied des Direktoriums der EIB als Nachfolger von Frau Marta Gajęcka, die ihr Amt niedergelegt hat, vorzuschlagen.
Das schriftliche Verfahren, mit dem der Rat der Gouverneure über diesen Vorschlag abstimmen sollte, wurde am 14. Juli 2010 eingeleitet.
Der Beschluss zur Bestellung von Herrn Anton Rop wurde am 27. Juli 2010 gefasst, dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht wurde. Herr Anton Rop ist somit mit Wirkung vom 18. August 2010 zum Vizepräsidenten und Mitglied des Direktoriums der EIB bestellt.
Der Rat der Gouverneure hat ferner Frau Marta Gajęcka den Titel einer Ehren-Vizepräsidentin verliehen.