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Angesichts der guten Ergebnisse der in den vergangenen zehn Jahren geschlossenen Abkommen haben das Großherzogtum Luxemburg und die Europäische Investitionsbank (EIB) die fünfte Kooperationsvereinbarung über technische Hilfe für den Mikrofinanzsektor in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) unterzeichnet. Darin bekräftigen sie ihre Absicht, auch weiterhin das Know-how, die Netzwerke und die Mittel des luxemburgischen Ministeriums der Finanzen, des Ministeriums für auswärtige und europäische Angelegenheiten und der EIB gemeinsam zu nutzen, um so die Projekte von kleinen und Kleinstunternehmen wirksam und gezielt zu unterstützen. Die beiden Partner möchten damit zur sozioökonomischen Entwicklung und zur Bekämpfung der Armut beitragen. 

Im Rahmen des fünften Abkommens sollen unter anderem Projekte gefördert werden, die junge Menschen unterstützen und ihnen den Zugang zu Bildung ermöglichen, sowie Projekte von kleinen und Kleinstunternehmen in den von Migration betroffenen Regionen. Die Vereinbarung, die für die kommenden drei Jahre einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro vorsieht, wurde am 23. Januar 2017 offiziell von Pierre Gramegna, dem Minister der Finanzen, Romain Schneider, dem Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten, sowie von Werner Hoyer, dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank, und Pim van Ballekom, dem für Finanzierungen in den AKP-Ländern zuständigen EIB-Vizepräsidenten, am Sitz der EIB in Luxemburg unterzeichnet.

Luxemburg und die EIB sind seit Ende 2006 gemeinsam in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv. In den vergangenen zehn Jahren wurden insgesamt 11,7 Millionen Euro für 48 Mikrofinanzprojekte vergeben, unter anderem in den ärmsten Ländern der Welt. Die Projekte wurden in 20 AKP-Ländern durchgeführt. Je nach Bedarf werden im Einzelfall auch besondere Projekte in Asien und im Nahen Osten gefördert.

Durch ihre Zusammenarbeit, bei der das Großherzogtum Luxemburg technische Hilfe für von der EIB geförderte Projekte finanziert, konnten die beiden Partner bereits eine beachtliche Hebelwirkung erzielen. Mit den bisher 460 Millionen Euro der EIB für die ausgewählten Projekte, die durch die technische Hilfe aus Luxemburg ermöglicht wurden, konnten sie insgesamt mehr als eine Milliarde Euro mobilisieren. (Die EIB finanziert grundsätzlich höchstens 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts, oft sogar weniger.) Die Vereinbarungen haben sich also als sinnvolle Werkzeuge erwiesen, um die Entwicklung vor Ort rasch und flexibel zu fördern.

Pierre Gramegna, Minister der Finanzen, sagte: „Für die Bekämpfung der Armut und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist es unabdingbar, dass alle Bevölkerungsschichten Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. In der Kooperationsvereinbarung mit der EIB liegt der Schwerpunkt vor allem auf der sozialen Leistung der unterstützten Mikrofinanzinstitute, aber auch auf der Entwicklung neuer Finanztechnologien. Die Vereinbarung zeigt wieder einmal, dass in Luxemburg, wo mehr als die Hälfte der Mikrofinanzmittel aus der ganzen Welt verwaltet werden, ein Exzellenzzentrum entstanden ist.“

Romain Schneider, Minister für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten, betonte: „Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Angelegenheiten setzt sich seit mehr als 20 Jahren für den Mikrofinanzsektor und für mehr Inklusion bei Finanzdienstleistungen ein. Neben dem finanziellen Beitrag bringt die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit außerdem auch eine gewisse Erfahrung in der technischen Hilfe für Entwicklungsländer in die Zusammenarbeit mit ein.“ 

Dr. Werner Hoyer, Präsident der EIB, meinte: „Die Ansätze der luxemburgischen Regierung und der EIB ergänzen sich. Deswegen sind die Partnerschaftsvereinbarungen ganz besonders hilfreich. Ich hoffe, dass unsere hervorragende Zusammenarbeit als Vorbild dienen wird. Die Finanzierungen der EIB verstärken die technische Hilfe und ermöglichen die Durchführung kleiner Projekte mit großer Wirkung für die Bevölkerung. Gemeinsam schaffen wir dort Chancen, wo sie am meisten gebraucht werden. Dabei gehen wir auf die aktuellen Probleme ein und handeln dort, wo es am dringendsten nötig ist. Dank der neuen Vereinbarung werden wir – unter anderem im Rahmen der Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz – vor allem Projekte in denjenigen Regionen unterstützen, die am meisten mit den Auswirkungen der Migration zu kämpfen haben.“

Deswegen wird in der fünften Absichtserklärung zwischen Luxemburg und der EIB die Förderung von kleinen Unternehmen und von Mikrofinanzinstituten in den von der Migration betroffenen Ländern besonders hervorgehoben. Dieser Ansatz entspricht der Initiative zur Stärkung der wirtschaftlichen Resilienz, die von der EIB angestoßen und vom Europäischen Rat in Brüssel im Juni 2016 genehmigt wurde. Ziel dieser Initiative ist es, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in der südlichen Nachbarschaft der EU und im westlichen Balkanraum zu stärken. So hatten es die Mitgliedstaaten der EU, darunter Luxemburg, gefordert. Dazu werden in diesen Regionen die dringendsten Bedürfnisse ermittelt und Initiativen unterstützt, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen, zum Aufbau wichtiger Infrastruktur und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts beitragen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Förderung von kleinen und Kleinstunternehmen und Mikrofinanzinstituten, die den Zugang zu Bildung ermöglichen, sowie von Projekten junger Unternehmer, die Arbeitsplätze schaffen. Die Kooperationsvereinbarung ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass gerade der siebte europäische Preis für Mikrofinanzierung „Mikrofinanzierung und Zugang zu Bildung“ verliehen wurde, mit dem 2016 besonders bemerkenswerte Initiativen ausgezeichnet wurden, darunter die Kashf-Stiftung.

Zusätzliche Informationen zu den Partnerschaftsabkommen

Im Rahmen der bisherigen vier Kooperationsvereinbarungen wurden 48 Empfänger in 20 AKP-Ländern unterstützt (Kamerun, Uganda, Tschad, Ghana, Republik Kongo, Senegal, Tansania, Namibia, Kenia, Côte d'Ivoire, Nigeria, Ruanda, Niger, Liberia, Mali, Jamaika, Santo Domingo, Dominikanische Republik, Äthiopien und Timor-Leste). Einige Projekte betrafen auch Pakistan, Afghanistan, Palästina, Tunesien, Libanon und Marokko. Außerdem wurden auch regionale Projekte in Subsahara-Afrika unterstützt. Von den bereitgestellten 11,7 Millionen Euro sind 1,2 Millionen Euro noch nicht gebunden.

Die Mittel aus Luxemburg sind für Projekte im Bereich technische Hilfe bestimmt. Sie ergänzen die Finanzierungen der EIB (in Form von Beteiligungen) für Mikrofinanzgesellschaften und -institute, die vor Ort Finanzdienstleistungen für kleine und Kleinstunternehmen anbieten. Die technische Hilfe wird in Form von Unterstützungs- und Fortbildungsmaßnahmen, vor allem in den Bereichen Buchhaltung, Verwaltung, Sekretariatsarbeit, Risikomanagement und Good Governance, bereitgestellt.

Die Mikrofinanzinstitute bieten Finanzdienstleistungen in kleinem Maßstab, beispielsweise Spar-, Kredit- und Versicherungsprodukte oder sonstige einfache Dienste. Sie wenden sich damit an Menschen ohne oder mit geringem Einkommen, die vom traditionellen Bankensystem ausgeschlossen sind, sowie an kleine und Kleinstunternehmen, die nur begrenzt Zugang zu Finanzdienstleistungen haben. Die Kreditnehmer erhalten so die Möglichkeit, Tätigkeiten auszuüben, die ihnen ein tägliches Einkommen sichern, wirtschaftlich sinnvolle Projekte zu verwirklichen und nach Möglichkeit Ersparnisse zu bilden. Damit tragen die Institute zur Bekämpfung der Armut, zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowie zum Abbau von Entwicklungshindernissen bei.

Die Kooperationsvereinbarung sieht vor, dass die EIB über ihre Fondsbeteiligungen die förderfähigen Technische-Hilfe-Projekte für das Großherzogtum Luxemburg ermittelt. Die Überwachung und die Bewertung werden anschließend gemeinsam durchgeführt.