Die Europäische Investitionsbank (EIB) wird maximal 43 Mio EUR für die Entwicklung des kenianischen Stromverteilungsnetzes bereitstellen. Die EIB, die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, wird der Republik Kenia ein Darlehen von 43 Mio EUR trägt zur Weiterleitung an The Kenya Power & Lighting Company Ltd. (KPLC) gewähren. Das Darlehen zur Finanzierung eines Projekts bei, das den Ausbau eines Stromnetzes betrifft und die Modernisierung der bestehenden und die Errichtung neuer Umspannstationen sowie die Sanierung und den Ausbau von Verteilungsleitungen umfasst. Dieses Projekt wird den Anschluss von 320 000 neuen Verbrauchern ermöglichen. Darüber hinaus umfasst es den Austausch veralteter Steuerzentralen und Funkeinrichtungen.

Die Unterzeichnung dieses neuen Finanzierungsvertrags steht im Zusammenhang mit dem im Mai 2005 abgeschlossenen Darlehensvertrag mit der Kenya Electricity Generating Company Ltd. (KenGen) über höchstens 41 Mio USD. Dieser Vertrag betraf die Kofinanzierung einer Erweiterung des zweiten Erdwärmekraftwerks der KenGen im Rift Valley (Ostafrikanischen Graben) bei Olkaria. Sowohl der Ausbau des Netzes der KPLC als auch der Ausbau des Kraftwerks Olkaria II sind Teil eines Gesamtprogramms unter der Leitung der Weltbank zur Verbesserung der Energiewirtschaft. Dieses Programm steht in Einklang mit der von der kenianischen Regierung verfolgten politischen Strategie zur Verbesserung der Effizienz des Stromsektors sowie seiner seiner langfristigen Tragfähigkeit.

Der Darlehensvertrag wurde heute in Nairobi vom kenianischen Finanzminister David Mwiraria für die Republik Kenia und vom Leiter des Regionalbüros Kenia der EIB, Carmelo Cocuzza, für die Europäische Investitionsbank unterzeichnet. David Mwiraria erklärte anlässlich der Unterzeichnung: Dieser Vertrag ist die logische Folge der Finanzierung, die die EIB für das Projekt Olkaria II Extension bereitstellte. In diesem Zusammenhang hatte ich im vergangenen Mai anlässlich der Eröffnung des regionalen Vertretungsbüros der EIB in Nairobi die Ehre, zusammen mit dem Präsidenten der Bank den Finanzierungsvertrag zu unterzeichnen. Der Abschluss dieses zweiten Vertrags so kurze Zeit später zeigt, dass sich unsere Zusammenarbeit mit der EIB durch ihre regionale Repräsentanz in Ostafrika intensiviert hat.

Durch die quantitative Verbesserung und die Erhöhung der Zuverlässigkeit der Stromversorgung der privaten Haushalte und Unternehmen in Kenia zu kostengünstigen Preisen und durch die Nutzung einer einheimischen Energiequelle werden die beiden von der EIB unterstützten Projekte die sozioökonomische Entwicklung des Landes nachhaltig fördern. Die kenianische Bevölkerung wird von der höheren Verteilungsqualität und dem verbesserten Zugang zu Stromversorgungsdiensten sowie von der Ausweitung der wirtschaftlichen Aktivitäten, die die bessere Stromversorgung begünstigen wird, profitieren.

Als Beitrag zur Gewährleistung der Tragfähigkeit der Auslandsverschuldung Kenias werden dem kenianischen Staat die Mittel für den Ausbau des Netzes der KPLC zu einem ermäßigten Zinssatz zur Verfügung gestellt, der ein Zuschusselement von 35% beinhaltet. Bei den entsprechenden Zuschüssen handelt es sich um Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds.

Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der Kooperationspolitik der EU gegenüber Drittländern eingebunden, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben.

Finanzierungen der Bank in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) erfolgen auf der Grundlage des EU-AKP-Partnerschaftsabkommens, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt etwa 15 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, rund 2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität verwaltet, und bis zu 1,7 Mrd EUR sollen in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt werden. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors oder von kommerziell geführten Unternehmen des öffentlichen Sektors unterstützt werden sollen.