Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, beteiligt sich mit 33 Mio EUR aus eigenen Mitteln an der Finanzierung von Flugsicherungsanlagen in West- und Zentralafrika sowie in Madagaskar. Es handelt sich dabei um die erste Tranche eines vom Verwaltungsrat der EIB genehmigten Darlehens in Höhe von insgesamt 66 Mio EUR. Das Projekt wird entsprechend den Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Verbesserung der Sicherheit des Flugverkehrs zwischen Afrika und Europa sowie zwischen Afrika und dem Indischen Ozean beitragen. Durch das Vorhaben wird die zur Flugsicherung eingesetzte Technik modernisiert, indem von einem am Boden stationierten System auf ein satellitengestütztes System umgestellt wird, das dem neuen Flugnavigationsplan der ICAO entspricht.

Darlehensnehmer ist die "Agence pour la sécurité de la navigation aérienne en Afrique et à Madagascar" (ASECNA). Die ASECNA ist eine internationale Organisation, der 14 west- und zentralafrikanische Länder, Madagaskar und Frankreich angehören. Sie ist für die Flugverkehrssicherung in diesem Teil Afrikas, für die An- und Abflugkontrolle sowie die Überwachung von interkontinentalen Flügen in der Region zuständig. Das Vorhaben ist ein gutes Beispiel für die Zusammenarbeit von EU und AKP-Staaten sowie von AKP-Ländern untereinander in einem Bereich, der im öffentlichen Interesse liegt (Sicherheit des Flugverkehrs).

Das Darlehen ermöglicht die Bereitstellung von längerfristigen Mitteln und die verstärkte Modernisierung der Flugsicherungsinfrastruktur in Afrika. Dadurch wird dem Sicherheitsbedürfnis der Passagiere und den Vorschriften der IATA (International Air Transport Association) Rechnung getragen und die Zuverlässigkeit des zunehmenden Flugverkehrs, eines Schlüsselfaktors der wirtschaftlichen Entwicklung auf dem afrikanischen Kontinent, gewährleistet.

Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zum Erreichen der wirtschaftspolitischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- bzw. Assoziierungsvereinbarungen mit der EU bestehen. Derzeit vergibt die Bank ihre Finanzierungen in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (den AKP-Staaten) auf der Grundlage des Vierten Abkommens von Lome, das 1989 für einen Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen wurde und von zwei Finanzprotokollen begleitet wird. Das Zweite Finanzprotokoll sieht eine Finanzhilfe von insgesamt 14,6 Mrd EUR vor. Davon entfallen 12 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 1 Mrd EUR wird von der EIB verwaltet und für Risikokapitalfinanzierungen eingesetzt und bis zu 1,6 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB bereitgestellt. Die EIB legt derzeit in enger Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission die endgültigen Kriterien und Operativen Leitlinien für die neu geschaffene Investitionsfazilität fest. Diese Fazilität beruht auf dem neuen AKP-EU-Partnerschaftsabkommen, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde und das das Abkommen von Lome ersetzen wird. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der Investitionsfazilität verwaltet, die die früheren Risikokapitalfinanzierungen ersetzen wird, und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.

Die Republik Südafrika trat dem Abkommen von Lome 1997 als assoziiertes Mitglied bei. Der Bank wurde von den EU-Mitgliedstaaten ein separates Finanzierungsmandat erteilt, das die Bereitstellung langfristiger Finanzierungsmittel in Höhe von 825 Mio EUR in der Republik Südafrika im Zeitraum 2000-2006 vorsieht.


(1) Die EIB beschafft sich ihre eigenen Mittel auf den internationalen Kapitalmärkten. Zusätzlich verwaltet sie im Auftrag einen Teil der Mittel des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), die sie vorrangig für Risikokapitaloperationen einsetzt. Der EEF wird durch Beiträge der EU-Mitgliedstaaten gespeist.