Vor einigen Wochen haben wir für unseren Podcast „A Dictionary of Finance“ vier Juristen von der EIB zu einigen Rechtsbegriffen befragt, die in Finanzierungsverträgen verwendet werden. Heute erklären sie uns noch ein paar Feinheiten.

„Yank the bank“ – Diese Klausel wird bei komplexeren Finanzierungsverträgen verwendet und ermöglicht es einem Darlehensnehmer, sich von einer Bank eines Konsortiums zu trennen. Das kommt vor, wenn die anderen Banken des Konsortiums noch mehr Geld vergeben oder den Finanzierungsvertrag ändern wollen und einer der Kreditgeber nicht mitziehen will.

„Carve-out“ – eine Ausnahme von einer allgemeinen Verpflichtung. Darf der Kreditnehmer beispielsweise während der Laufzeit seines Darlehens keine Vermögenswerte veräußern, kann ein bestimmter Gegenstand von diesem Verbot ausgenommen und verkauft werden, sofern der Kreditgeber zustimmt.

Brauchen zwei oder mehr Parteien, die in bester Absicht einfach nur ein Geschäft abschließen wollen, überhaupt Juristen? In dieser Podcast-Folge von „A Dictionary of Finance“ reden die Juristen der Europäischen Investitionsbank Tacheles, und zwar über die sogenannten Problembanken – auch als „notleidende Banken“, „Giftbanken“ oder „Schrottbanken“ betitelt. Nein, in der Finanzwelt ist nicht alles Friede, Freude, Eierkuchen. Deshalb gibt es Juristen, Verträge und kompliziert klingende Rechtsbegriffe.

Wir haben unseren Juristen einige ihrer Geheimwaffen entlockt, die sie hervorholen, wenn es – trotz bester Absichten – mal anders läuft als geplant. Sie erklären uns, was sich hinter so harmlos klingenden Ausdrücken wie „nach bestem Wissen und Gewissen“ und „nach sorgfältiger Prüfung“ tatsächlich verbirgt. Wir erfahren, was ein „Datenraum“ ist – ein Raum ohne Tageslicht, in dem sich eigentlich niemand wiederfinden möchte. Außerdem wollen wir wissen, was die „Yank the bank“-Klausel bedeutet und ob bei der „Drop dead“-Klausel tatsächlich jemand tot umfällt.

Und in all diesem juristischen Nebel wird es manchmal poetisch. Da gibt es „Mitternachtsklauseln“ und ein „Wasserfall-Prinzip“, nach dem bei einer Firmenpleite das noch zu rettende Vermögen von oben nach unten an die Gläubiger verteilt wird (wobei unten meist nichts ankommt).

Erklärt haben uns diese wilde, poetische Juristenwelt:

  • Maria José Cerrato Sánchez, Beraterin für Rechtsfragen bei der EIB und zuständig für Spanien und Portugal,
  • Tom Nguyen, Berater für Rechtsfragen bei der EIB und zuständig für das Vereinigte Königreich und Irland,
  • Kinga Soltész, Beraterin für Rechtsfragen bei der EIB und zuständig für die Gruppe Tschechische Republik, Slowakei und östliche Nachbarländer, und
  • Matthias Brzezinski, Berater für Rechtsfragen bei der EIB; er kümmert sich um Österreich und Deutschland.

In der ersten Folge zu Rechtsbegriffen haben wir bereits analysiert, was mit „Wer zu langsam ist, verliert“, „mutatis mutandis“, „ipsa loquitur“, „pari passu“, „dingliche Sicherheiten“, „Rechtsvorbehalt“ und „angemessenem Handeln“ gemeint ist.

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Tom macht da weiter, wo Kinga aufgehört hat. Kaum zu glauben, aber zwischen den Juristen gab es in der Gesprächsrunde keinerlei Streit. Edit