Beschreibung
Die Allgemeinen Schutz- und Sicherheitsbestimmungen sollen Unternehmen eine Reihe von Regelungen zur Kenntnis bringen, die im Interesse aller getroffen wurden. Sie dienen als Referenz und enthalten nützliche Informationen für alle Unternehmen, die am Standort der EIB auf dem Kirchberg tätig sind. Die Liste der Bestimmungen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt nicht den Allgemeinen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der gegebenenfalls - gemäß großherzoglichem Reglement vom 27. Juni 2008 über die auf temporären und mobilen Baustellen einzuhaltenden Mindestsicherheitsvorschriften - anzuwenden ist.