Übersicht
- Stadtentwicklung - Baugewerbe/Bau
The project will finance the construction and refurbishment of about 12.000 affordable housing units (mostly new construction) across Portugal.
This operation is part of the Affordable Programme (PAA), a national public programme designed to finance affordable housing and establish a long-term housing stock at below-market rents. Through this programme, the Government aims to address the housing needs of families whose income levels do not permit them to access market-rate.
The promoter is deemed as having the adequate capacity to ensure that the project is implemented in line with the relevant EU Directives: Environmental Impact Assessment (EIA) Directive 2011/92/EU as amended by Directive 2014/52/EU, Strategic Environmental Assessment (SEA) Directive 2001/42/EC, EU Habitats Directive 92/43/EEC, Birds Directive 2009/147/EC, and Water Framework Directive (WFD) 2000/60/EC. Furthermore, for new and refurbished buildings, the Promoter is also deemed capable of ensuring the project is implemented in line with EU Directive on Energy Performance of Buildings.
The promoter shall ensure that contracts for implementation of the Project will be tendered in accordance with the applicable EU procurement legislation, Directive 2014/24/EU as well as Directive 89/665/EEC as interpreted by the Court of Justice of the EU, with publication of tender notices in the EU Official Journal, as and where required.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen