Am 21. Oktober 2005 leitet die EIB eine zweite Befragung der Öffentlichkeit auf der Grundlage eines überarbeiteten zweiten Entwurfs der Veröffentlichungs- und Informationspolitik der Bank ein. Entwurf II berücksichtigt Beiträge der Öffentlichkeit, die im ersten Befragungszeitraum (19.5.-21.7.) eingegangen sind.

Der Befragungsprozess wird am 18. November enden. Das revidierte Grundsatzpapier wird dem Direktorium und dem Verwaltungsrat der EIB zusammen mit einer Notiz über die Kommentare der Öffentlichkeit (aus der ersten und der zweiten Befragungsrunde) vorgelegt werden.

Für Kommentare:

Veröffentlichungs- und Informationspolitik - Entwurf II
  • Der Entwurf II des Grundsatzpapiers über die Informations- und Veröffentlichungspolitik steht in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung.
Befragung der Öffentlichkeit, Verfahren und Zeitplan
  1. Die heutige Ankündigung ersetzt die Ankündigung vom 08. September 2005.
  2. Die Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB wurde zuletzt im Jahr 2002 überprüft. Die Bank führt derzeit eine erneute Überprüfung durch, um auf Änderungen ihres Tätigkeitsumfelds sowie auf neue grundsatzpolitische Entwicklungen innerhalb der Europäischen Union und nicht zuletzt auf die Maßnahmen einzugehen, die die Bank selbst ergriffen hat, um ihre Transparenz und Rechenschaftslegung weiter zu verbessern.
  3. Interessierte Organisationen und Einzelpersonen, die Vorschläge oder Anmerkungen zur vorgeschlagenen Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB einreichen möchten, werden gebeten, dies in schriftlicher Form zu tun, und zwar durch Zusendung des beigefügten Formulars für Anmerkungen per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg. Einsendefrist für Anmerkungen ist der 18. November 2005.
  4. Die eingereichten Beiträge können in einer beliebigen Amtssprache der Europäischen Union verfasst werden.
  5. Die Bank wird den Empfang der einzelnen Beiträge bestätigen.
  6. Organisationen, die einen Beitrag einreichen, werden gebeten, den Namen und die Anschrift ihrer Organisation sowie den Namen eines Ansprechpartners zu nennen und eine Kurzbeschreibung ihrer Ziele zu geben.
  7. Einzelpersonen werden um die Angabe ihres vollständigen Namens sowie ihrer Adresse und wahlweise um eine kurze Erläuterung ihres Interesses an der Tätigkeit und/oder der Veröffentlichungspolitik der EIB gebeten.
  8. Beiträge, die gemäß Punkt 3 eingereicht werden und den gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften entsprechen, werden sorgfältig analysiert und in den Bericht über den Befragungsprozess aufgenommen werden. Dieser wird dem Entwurf für eine Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik bei seiner Vorlage im Direktorium und im Verwaltungsrat beigefügt werden.
  9. Die überarbeitete Fassung des Grundsatzpapiers über die Veröffentlichungs- und Informationspolitik ist zunächst vom Verwaltungsrat zu genehmigen und wird anschließend zusammen mit den Erläuterungen für den Verwaltungsrat und den schriftlichen Beiträgen, die während des Befragungsprozesses aus der Öffentlichkeit eingegangen sind, auf die Website gestellt werden.
  10. Der Bericht wird zwei Monate lang auf der Website abrufbar sein.
  11. Einsender von Beiträgen zum Befragungsprozess werden unmittelbar von dem Ergebnis unterrichtet werden.
  12. Befragung der Öffentlichkeit - Diskussionsveranstaltung am 18. November in Brüssel
    Die EIB lädt Interessenten aus der Öffentlichkeit im Rahmen des Befragungsprozesses am 18. November 2005 zu einer Diskussion über den zweiten Entwurf in ihr Büro in Brüssel ein. Sitzungsbeginn: 11 Uhr; Adresse: Rue de la Loi 227, B-1040 Brüssel, Tel.: +32 2 235 00 70). Interessenten werden gebeten, sich vorher anzumelden und das Anmeldeformular an Matilde del Valle (m.delvalle@eib.org, Tel.: +352 43 79 31 53) zu senden.

Weitere Informationen erteilen:

Zeitplan
Date  
21. Oktober Beginn der zweiten öffentlichen Befragungsrunde. Veröffentlichung des zweiten Entwurfs für eine Revision der Veröffentlichungs- und Informationspolitik auf der Website zwecks Anmerkungen. Die EIB wird außerdem Organisationen und Einzelpersonen informieren, die ein besonderes Interesse an ihrer Veröffentlichungs- und Informationspolitik gezeigt haben.
18. November Diskussionsveranstaltung im Rahmen des Befragungsprozesses in Brüssel.
18. November Einsendefrist für Anmerkungen zum Entwurf des Grundsatzpapiers.
Ankündigung folgt: Vorlage des Entwurfs sowie des Berichts über den Befragungsprozess einschließlich der Anmerkungen der Öffentlichkeit im Verwaltungsrat der EIB.
Ankündigung folgt: Die neue Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB wird zusammen mit dem Bericht auf die Website der EIB gestellt. Der Bericht wird zwei Monate lang auf der Website abrufbar sein. Externe Einsender von Anmerkungen werden ebenfalls direkt über die neue Politik und den Bericht informiert werden.