Die Veröffentlichungs- und Informationspolitik der EIB ist aufgrund der sogenannten "Århus-Verordnung" überarbeitet worden. Das neue Grundsatzdokument richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen dieser Verordnung und geht in vielen Fällen darüber hinaus. Es wurde am 17. Juli 2007 veröffentlicht und ersetzt die vorherige Version vom 28. März 2006. Die Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 regelt die "Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft".
EIB wendet die Aarhus-Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen an
Die EIB wendet die Bestimmungen der Aarhus-Verordnung über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten an.