Mit Schreiben vom 11. Juli 2014 hat die Italienische Republik Adolfo Di Carluccio (Abteilungsleiter in der Direktion für internationale Finanzbeziehungen, Schatzamt) zur Bestellung als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der EIB benannt.
Mit Schreiben vom 17. Juli 2014 wurde der Rat der Gouverneure gebeten, über die vorgeschlagene Bestellung abzustimmen.
Der Beschluss zur Bestellung von Adolfo Di Carluccio wurde am 18. August 2014 gefasst, dem Zeitpunkt, an dem die erforderliche Stimmenmehrheit erreicht wurde.
Die Amtszeit von Adolfo Di Carluccio endet 2018 mit Ablauf des Tages der Jahressitzung des Rates der Gouverneure oder des Tages, an dem die Finanzausweise für das vorangegangene Geschäftsjahr genehmigt werden, wobei das spätere Datum maßgeblich ist.