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Die Europäische Kommission und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben eine Garantievereinbarung unterzeichnet, die es der EIB ermöglicht, neue Darlehen in Höhe von 100 Mio. EUR für den dringendsten Wiederaufbaubedarf in der Ukraine bereitzustellen, z. B. für die Wiederherstellung kommunaler Infrastrukturen oder die Instandsetzung von Übertragungsleitungen zur Sicherstellung der Stromversorgung. Diese EU-Garantie ist Bestandteil der EU-Initiative für die Ukraine (EU4U), die im März 2023 von der EIB genehmigt wurde und die auch den EU4Ukraine-Fonds und ein Paket für technische Hilfe und Beratung in Höhe von 100 Mio. EUR aus Eigenmitteln der EIB umfasst.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Die EU stockt ihre Hilfsleistungen auf, um den prioritären Wiederaufbaubedarf der Ukraine zu decken. Zusätzlich zu der 1 Mrd. Euro, die wir für einen raschen Wiederaufbau zur Unterstützung kritischer Sektoren bereitgestellt haben, kann die EIB der Ukraine dank der vereinbarten EU-Garantie weitere 100 Mio. EUR zu sehr günstigen Konditionen zur Verfügung stellen. Wir sind entschlossen, alle Gemeinschaften in der Ukraine, die unter der Aggression Russlands leiden, neu mit Leben zu füllen.“

Die Kommission wird den Europäischen Fonds für nachhaltige Investitionen Plus (EFSD+), die Finanzierungskomponente des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) – Europa in der Welt, nutzen, um für neue EIB-Darlehen für die Ukraine in Höhe von bis zu 100 Mio. EUR zu bürgen.

Die Darlehensvereinbarungen, die im Rahmen der im Mai 2022 von der Europäischen Kommission und der EIB unterzeichneten Garantievereinbarung über 26,7 Mrd. EUR ermöglicht wurden, werden voraussichtlich im späteren Verlauf des Jahres 2023 unterzeichnet und dann auf Ersuchen der Ukraine unverzüglich ausgezahlt werden. Diese Darlehen sollen dazu beitragen, den Finanzbedarf der Ukraine für die Prioritäten eines raschen Wiederaufbaus im Jahr 2023 im Lichte der aktualisierten Bewertung des Erholungs- und Wiederaufbaubedarfs der Ukraine zu decken.

Hintergrund

Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht nach wie vor schreckliches menschliches Leid, massive Zerstörung von Infrastruktur, Städten und Gemeinden und erhebliche Störungen der Wirtschaft. Die Angriffe Russlands gegen zivile Ziele, gegen die Energieinfrastruktur und gegen andere Versorgungsstrukturen haben zu erheblichen Schäden geführt. Wohnraum und Produktionskapazitäten wurden weitgehend zerstört, und der Zugang zu Strom, Wasser und Heizung ist gefährdet.

Die EU und die EIB haben seit Beginn des Krieges in Russland umfangreiche Finanzmittel für die Modernisierung der Ukraine und für Soforthilfe bereitgestellt. Insgesamt hat die EU 70 Mrd. EUR zur Unterstützung der Ukraine und ihrer Bevölkerung bereitgestellt, darunter – mit dieser jüngsten Vereinbarung – 2,4 Mrd. EUR an EIB-Finanzierungen für die Ukraine, die durch eine EU-Garantie abgesichert sind.

In den Schlussfolgerungen seiner Tagung vom 15. Dezember 2022 ersuchte der Europäische Rat die EIB, ihre Unterstützung für den dringendsten Infrastrukturbedarf der Ukraine in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und den internationalen Finanzinstitutionen (IFI) zu verstärken.

Der Verwaltungsrat der EIB billigte am 29. März 2023 ein neues Unterstützungspaket für die Ukraine (EU4U-Initiative), das unter anderem die Einrichtung eines Treuhandfonds („EU4Ukraine-Fonds“) vorsieht, der einen Risikoteilungsmechanismus zwischen der EIB-Gruppe und den Gebern bieten würde. Dies wird die EIB in die Lage versetzen, der Ukraine weitere Darlehen zu gewähren sowie andere wesentliche Leistungen zu erbringen, insbesondere partielle Portfoliogarantien für ukrainische Banken.

Die EU-Garantie, auf deren Grundlage die EIB weitere 100 Mio. EUR an die Ukraine vergeben kann, wird den EU4Ukraine-Fonds ergänzen.

Weitere Informationen

Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung plus (EFSD+)

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, 15. Dezember 2022

EU-Initiative für die Ukraine