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Der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank hat diese Woche in seiner Sitzung neue Darlehen über insgesamt 4,8 Milliarden Euro genehmigt. Mit den Mitteln sollen Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Projekte von Midcap-Unternehmen in ganz Europa unterstützt werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erörterten auch die Rolle, die der EIB bei der Verwaltung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) zukommen wird. Der EFSI, über den der Investitionsplan für Europa umgesetzt werden soll, wird auch Thema der außerordentlichen Sitzung der Gouverneure der EIB (EU-Finanzminister) am 17. Februar 2015 sein.

In seiner Sitzung am 3. Februar 2015 begrüßte der Verwaltungsrat die konstruktiven Gespräche, die kürzlich mit zahlreichen Vertretern der Zivilgesellschaft zu verschiedenen Themen geführt wurden. Eines dieser Themen war die überarbeitete Transparenzpolitik der Bank.

Für Investitionsvorhaben in Europa genehmigte der Verwaltungsrat Darlehen von insgesamt 5,8 Milliarden Euro. Davon entfallen 295 Millionen Euro auf strategische Infrastrukturprojekte, 224 Millionen Euro auf Vorhaben zur Steigerung der Ressourceneffizienz  und 562 Millionen Euro auf Investitionen in den Bereichen wissensbasierte Wirtschaft und Forschung. Für KMU und Midcap-Unternehmen sind neue Darlehen von insgesamt 4,8 Milliarden Euro vorgesehen. Diese Mittel werden über einheimische Banken und Finanzinstitute bereitgestellt. Mit rund 3 Milliarden Euro dieses Betrags sollen Investitionen von KMU und Midcap-Unternehemen in zahlreichen EU-Ländern finanziert werden.

Die genehmigten Darlehen unterstützen Straßenvorhaben in Slowenien, den Ausbau von Hafeninfrastruktur in der Türkei und Energieprojekte in Armenien. Darüber hinaus werden Mittel für einen Private-Equity-Fonds bereitgestellt, der den Zugang zu Strom in Afrika verbessern möchte.

Der Verwaltungsrat der EIB setzt sich aus Vertretern aller 28 EU-Mitgliedstaaten – den Anteilseignern der Bank – und der Europäischen Kommission zusammen. EIB-Darlehen müssen zunächst vom Verwaltungsrat genehmigt werden. Erst dann ist der Weg frei für Verhandlungen. Dabei können sich die Darlehensbeträge noch ändern.