Der Ausschuss der Regionen (AdR) debattierte auf seiner Plenartagung am 18. Juli mit dem Präsidenten der Europäischen Investitionsbank (EIB), Werner Hoyer. Durch die Vergabe von Darlehen in Höhe von 20 Mrd. EUR an 74 weniger entwickelte Regionen und die 2011 getätigten Investitionen in Stadtentwicklung und -infrastruktur in Höhe von 15 Mrd. EUR ist die EIB für die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften ein wichtiger Partner bei der Krisenbewältigung.

AdR-Präsidentin Mercedes Bresso sagte: "Die jüngsten Beschlüsse des Europäischen Rates, einer Aufstockung des eingezahlten Kapitals der Bank um 10 Mrd. EUR zuzustimmen und die Pilotphase für Projektbonds unmittelbar einzuleiten, werden vom Ausschuss der Regionen ausdrücklich begrüßt: Sie sind eine Antwort der EU auf die dringend notwendige Unterstützung der Wiederankurbelungsmaßnahmen mit neuen Mitteln." Sie fügte hinzu: "Sollte der Einsatz neuer Finanzierungsinstrumente wie der Projektbonds in den nächsten sieben Jahren die Erwartungen erfüllen, so befürwortet der AdR die Idee eines neuen EU-Haushalts, der Direktfinanzierungen in angemessener Höhe mit effektiven Kreditfazilitäten vorsieht."

Der designierte neue AdR-Präsident Ramón Luis Valcárcel betonte: "Die AdR und die EIB sollten gemeinsam auf einen stärkeren territorialen, wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in Europa hinarbeiten." Er bekräftigte die Absicht des Ausschusses der Regionen, den Zugang zu den Finanzierungsmöglichkeiten der EU für lokale und regionale Gebietskörperschaften zu verbessern, und kündigte an, der AdR werde "eine jährliche Konferenz propagieren, in deren Mittelpunkt öffentliche und private Investitionen stehen, um Synergien unter den wichtigsten öffentlichen und privaten Finanzinstituten – allen voran die EIB – zu mobilisieren."

In seinen Ausführungen unterstrich EIB-Präsident Werner Hoyer: "Die wirtschaftlichen Turbulenzen der vergangenen Jahre haben die Schlüsselrolle öffentlicher Finanzinstitutionen wie der EIB bei der Vergabe von Darlehen für unerlässliche Investitionen hervorgehoben. Die kontinuierliche Verfügbarkeit langfristiger Finanzierungsmittel durch öffentliche Finanzierungsgeber war wichtiger Bestandteil der europäischen Krisenreaktion." Und weiter: "Investitionen spielen eine zentrale Rolle, um von einer Krise wieder auf einen Wachstumsweg zu kommen und dort auch zu bleiben. In einem sehr abstrakten Sinn sind Investitionen in die Einheit, den Zusammenhalt, die Institution und die Politik Europas erforderlich – kurzum, in die Schaffung von mehr Europa. Doch es muss auch in Menschen, in Wissen und in materielle Güter investiert werden, um das Wachstum in den europäischen Regionen zu fördern."

Vor diesem Hintergrund bot die Debatte Gelegenheit zur Vorbereitung einer neuen Phase verstärkter Zusammenarbeit zwischen beiden Institutionen, angefangen mit der derzeitigen Beteiligung der EIB an der Kofinanzierung von Strukturfondsprojekten in der ganzen EU. Diese Rolle könnte weiter ausgebaut werden, um die erforderliche Kontinuität bei der Durchführung der Programme zu gewährleisten und die Qualität der finanzierten Projekte anzuheben. Zu diesem Zweck sollte die Zusammenarbeit mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften schon frühzeitig vor dem Programmplanungszeitraum 2014-2020 beginnen.

Die EIB kann auch sachkundige Unterstützung bei der Entwicklung neuer Projekte und Finanzierungsinstrumente auf der lokalen und regionalen Ebene bereitstellen und dabei das volle Engagement der öffentlichen und finanziellen Akteure vor Ort für eine erfolgreiche Projektdurchführung nutzen.

Der Ausschuss der Regionen

Der Ausschuss der Regionen ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der EU. Seine 344 Mitglieder aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten haben den Auftrag, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die durch sie vertretene Bevölkerung in den Beschlussfassungsprozess der EU einzubinden und sie über die EU-Politik zu informieren. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat sind verpflichtet, den AdR in den für die Städte und Regionen relevanten Politikbereichen anzuhören. Der AdR kann den Europäischen Gerichtshof anrufen, wenn seine Rechte verletzt wurden oder wenn er der Auffassung ist, dass eine EU-Rechtsvorschrift gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt bzw. dass regionale oder lokale Kompetenzen missachtet werden.

Der AdR im Internet: www.cor.europa.eu