Heute haben der Präsident der Republik Tadschikistan Emomali Rahmon und der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB) Philippe Maystadt in Brüssel das Rahmenabkommen unterzeichnet, das die Basis für die künftige Finanzierungstätigkeit der EIB in Tadschikistan bildet.

 EIB-Präsident Philippe Maystadt erklärte: „Das Rahmenabkommen zwischen der Republik Tadschikistan und der EIB ermöglicht es der Bank, ihre Finanzierungstätigkeit in Tadschikistan aufzunehmen. Sie wird schwerpunktmäßig größere Energievorhaben von gemeinsamem Interesse für Tadschikistan und die Europäische Union unterstützen. Wir freuen uns, gemeinsam mit der Europäischen Kommission, der EBWE und anderen in Tadschikistan tätigen IFI an der Entwicklung der Aktivitäten in dem Land zu arbeiten".

Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) beschloss im Dezember 2006, der EIB ein neues Mandat für Finanzierungen außerhalb der EU zu erteilen, das den Zeitraum bis 2013 abdeckt und - vorbehaltlich eines weiteren Ratsbeschlusses - auch die Finanzierung von Projekten in Zentralasien vorsah. Im November 2008 entschied der Ministerrat der EU, dass Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan für EIB-Finanzierungen auf der Grundlage dieses Mandats in Betracht kommen sollen. Die Unterzeichnung des entsprechenden Rahmenabkommens schließt sich an diesen Beschluss des EU-Rates an.

Hinweis an die Redaktion:

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft errichtet. Sie ist die Finanzierungsinstitution der Europäischen Union und finanziert Investitionsvorhaben, die die europäische Integration fördern. Hauptziel der EIB ist es, zur Integration, zu einer ausgewogenen Entwicklung und zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten der Union beizutragen.

Außerhalb der Union unterstützt die EIB in etwa 130 Partnerländern die Umsetzung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der Europäischen Union, zu der auch die Nachbarschaftspolitik der EU zählt. Operationen in den EU-Partnerländern werden im Rahmen von Finanzierungsmandaten durchgeführt, die der Bank vom Europäischen Rat und von den Gouverneuren der EIB erteilt werden.