Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, und der Präsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), Philippe Maystadt, haben heute in Luxemburg eine Vereinbarung für engere Zusammenarbeit unterschrieben. Ziel dieser Vereinbarung ist es, den Schutz von Beteiligten vor möglicher schlechter Verwaltungspraxis der EIB zu verbessern.

 

Die Vereinbarung baut auf der guten Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Ombudsmann im Zusammenhang mit Untersuchungen des Ombudsmannes von EIB-Aktivitäten auf.

 

Wichtige Punkte der Absichtserklärung:

 

  •  Der Schutz von Beteiligten wird auch auf Personen ausgeweitet, die weder Bürger oder Einwohner der EU sind noch ein Büro in der EU angemeldet haben.

     

  •  Im Falle von mutmaßlicher schlechter Verwaltungspraxis wird ein Beschwerdeführer Zugang zu einem wirksamen internen Beschwerde-Verfahren der EIB haben, bevor er sich an den Ombudsmann wendet. Dieses Verfahren wird durch die Politik zum Beschwerde-Mechanismus der EIB definiert, zu der es 2009 eine öffentliche Konsultation geben wird.  

Der Ombudsmann und die EIB waren sich über verschiedene Prinzipien-Fragen einig und erinnerten daran, dass die EIB die Öffentlichkeit über Regeln, Standards und Verfahren zu den Umwelt-, Sozial- und Entwicklungs-Aspekten ihrer Aktivitäten informieren sollte. Das Konzept der "schlechten Verwaltungspraxis", das vom Ombudsmann angewendet wird, beinhalte die Verletzung von Menschenrechten, einschlägigem Recht oder Prinzipien guter Verwaltung.

 

Die EIB und der Ombudsmann vereinbarten, sich mindestens einmal pro Jahr zu treffen, um die praktische Anwendung der Vereinbarung zu überprüfen und zu besprechen.

 

Die vollständige Absichtserklärung ist erhältlich unter: http://www.ombudsman.europa.eu/cooperation/en/20080709-1.htm

Die EIB ist die für langfristige Investitionen zuständige EU-Institution. Die EIB nimmt auf den Kapitalmärkten Mittel auf, die sie zu günstigen Konditionen für Projekte, auch außerhalb der EU bereitstellt, die zur Erreichung der politischen Ziele der EU beitragen. Die EIB passt ihre Tätigkeit kontinuierlich an die Entwicklung der EU-Strategien an.  

 

Der Europäische Ombudsmann untersucht Beschwerden von Bürgern oder Organisationen über Missstände in der EU-Verwaltung.