Die Regierung der Republik Südafrika und die Europäische Investitionsbank (EIB) haben heute eine Absichtserklärung hinsichtlich der Fortsetzung der Tätigkeit der Bank in Südafrika im Zeitraum 2007 bis 2013 unterzeichnet.

Seit 1995 hat die EIB auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen Südafrika und der Europäischen Union 1,5 Mrd EUR (14,85 Mrd ZAR) zur Finanzierung produktiver Investitionen in dem Land bereitgestellt.

In diesem Zeitraum betraf die Zusammenarbeit in erster Linie die städtische Infrastruktur (27%), kleine und mittlere Vorhaben (20%), den Stromsektor (15%) und die Wasserversorgung (14%). Mehr als 50% aller Auszahlungen sind in Südafrikanischen Rand (ZAR) erfolgt.

Im Dezember 2006 beschloss der Europäische Rat ein neues Mandat für Finanzierungen der EIB in Südafrika bis zu einer Obergrenze von 900 Mio EUR (8,9 Mrd ZAR) im Zeitraum 2007-2013. Im Rahmen dieses neuen Mandats und in Zusammenarbeit mit den südafrikanischen Behörden, öffentlichen Einrichtungen, privaten Unternehmen und dem Finanzsektor wird die Bank dabei schwerpunktmäßig Infrastrukturvorhaben von öffentlichem Interesse (einschließlich städtische Infrastruktur, Strom- und Wasserversorgung) sowie die Entwicklung des privaten Sektors – einschließlich KMU – fördern.

Das Gemeinsame Länderstrategiepapier für Südafrika definiert die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit als vorrangiges Ziel der weiteren Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Südafrika im Zeitraum 2007-2013. Die Schaffung von Arbeitsplätzen bildet darüber hinaus den Schwerpunkt des Mehrjahres-Richtprogramms für den gleichen Zeitraum. Die EIB-Finanzierungen in Südafrika im Rahmen des neuen Mandats werden aktiv zur Umsetzung dieser Ziele beitragen.

Die Finanzierungsvorschläge werden im Einzelnen Vorhaben und Programme im öffentlichen und im privaten Sektor sowie in den Breichen Wasser und Abwasser, Verkehr und Telekommunikation, bezahlbarer Wohnraum, städtische Infrastruktur, Industrie (einschließlich Agroindustrie), Fremdenverkehr und Bergbau betreffen. Die Unterstützung kleiner und mittlerer Vorhaben erfolgt über ausgewählte zwischengeschaltete Finanzinstitute.