Das Regionalbüro der Europäischen Investitionsbank für den karibischen Raum in Fort-de-France, Martinique, wurde heute offiziell von EIB-Präsident Philippe Maystadt eröffnet. An der Eröffnungsfeier nahmen außerdem Jean-Michel Debrat, stellvertretender Generaldirektor der französischen Entwicklungsbank AFD (Agence Française de Développement), sowie Philippe de Fontaine Vive, Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank, teil.

Das Regionalbüro der EIB für die Karibik wird maßgeblich dazu beitragen, dass die Bank ihrer Verpflichtung zum Ausbau der Kontakte zu Kunden sowie ihrer Darlehenstätigkeit im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens von Cotonou und der Investitionsfazilität, des von der EIB verwalteten, risikotragenden und von den EU-Mitgliedstaaten aus dem Europäischen Entwicklungsfonds gespeisten Finanzierungsinstruments für AKP-Länder und ÜLG, nachkommt.

Neben seinem Beitrag zur Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Unternehmenssektor der Länder der Region sowie mit multilateralen Finanzierungsinstitutionen wie der Caribbean Development Bank, der Interamerikanischen Entwicklungsbank und der Weltbankgruppe wird das Regionalbüro die Synergien mit den anderen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit der EU mit der karibischen Region verstärken. Dabei handelt es sich im einzelnen um die Europäische Kommission über ihre lokalen Delegationen sowie die Partnerinstitutionen der EIB in der EEFI-Gruppe (Europäische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen), insbesondere die Agence Française de Développement, in deren Räumlichkeiten auf Martinique das Regionalbüro der EIB untergebracht ist.    

Als Hauptansprechpartner und Berater potenzieller Investoren von den Bahamas im Norden bis nach Trinidad im Süden sowie aus den britischen, niederländischen und französischen überseeischen Ländern und Gebieten bezüglich der Finanzierungen der Europäischen Investitionsbank erbringt das Regionalbüro der EIB in Fort-de-France einen zusätzlichen Nutzen hinsichtlich der Operationen und der Flexibilität.

 Das Regionalbüro für den karibischen Raum ist das vierte Regionalbüro der EIB in den AKP-Ländern. Durch die neue Einrichtung will die EIB ihre Tätigkeit insbesondere im Privatsektor noch wirksamer gestalten und ihre Publizität in der ganzen Region stärken. Präsident Maystadt bemerkte dazu: "Wie bereits im Falle der anderen Regionalbüros in Dakar, Nairobi und Pretoria bekräftigt die EIB auch durch das Büro für den karibischen Raum ihr Engagement zur Ausweitung der  Unterstützung aller AKP-Länder im Rahmen des Abkommens von Cotonou. Es wird maßgeblich zur Umsetzung der Strategie der Bank für die Region beitragen." 

  Weitere Informationen über die Tätigkeit der Bank im karibischen Raum erteilt: 
  • Herr Anthony Whitehouse, Leiter des Regionalbüros
    1, bd du Général de Gaulle
    Fort-de-France – Martinique
    Tel.: (+596) 596 74 73 10  

 Hinweis für die Redaktion:

Die Europäische Investitionsbank (EIB) wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet. Sie finanziert Investitionsvorhaben, die zur Verwirklichung der politischen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern eingebunden, für die entsprechende Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU bestehen. 

  Derzeit erfolgt die Finanzierungstätigkeit der Bank in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) im Rahmen der Bestimmungen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Seine Laufzeit beträgt 20 Jahre und der Gesamtbetrag der Hilfe der Gemeinschaft für AKP-Staaten für die jeweiligen Finanzierungszeiträume wird in mehreren, aufeinander folgenden Finanzprotokollen festgelegt.

Das erste Finanzprotokoll deckt den Zeitraum 2003-2007 ab und sieht einen Gesamtbeitrag der Mitgliedstaaten der EU von 13,5 Mrd EUR (11,3 Mrd EUR in Form von Zuschüssen, die über die Europäische Kommission geleitet werden, sowie 2,03 Mrd im Rahmen der von der EIB verwalteten Investitionsfazilität (IF) sowie 187 Mio EUR für Zinsvergütungen, die ebenfalls von der EIB verwaltet werden) sowie höchstens 1,7 Mrd EUR aus eigenen Mitteln der Bank vor.

Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors bzw. von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Gesichtspunkten geführt werden, unterstützt werden sollen.

Gleichzeitig wurde eine Investitionsfazilität für die Überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG) eingerichtet und gemäß Beschluss des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft mit 20 Mio EUR dotiert, mit einem vergleichbaren Ziel für die 20 ÜLG im karibischen Raum, im Pazifischen Ozean und im Nord- und Südatlantik, die für Finanzhilfen der Europäischen Gemeinschaft in Betracht kommen. Dieser Betrag wird durch 20 Mio EUR aus eigenen Mitteln der Bank ergänzt.

Das zweite Finanzprotokoll im Rahmen des Abkommens von Cotonou wird nach Ratifizierung des geänderten Abkommens von Cotonou, das im Juni 2006 in Port Moresby (Papua Neuguinea) unterzeichnet wurde, in Kraft treten. Für den Zeitraum 2008-2013 sind Beiträge der Mitgliedstaaten im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds im Umfang von 22 Mrd EUR vorgesehen, davon 20,5 Mrd EUR in Form von Zuschüssen der EU-Mitgliedstaaten und 1,5 Mrd EUR im Rahmen der von der EIB verwalteten Investitionsfazilität für Darlehen und Zinsvergütungen sowie technische Hilfe. Hinzukommen höchstens 2 Mrd EUR in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB.