Die Europäische Investitionsbank (EIB), die Institution der Europäischen Union für langfristige Finanzierungen, wird die Entwicklung der Banque des Institutions Mutualistes de l'Afrique de l'Ouest (BIMAO) aus Mitteln der Investitionsfazilität unterstützen.

Jack Reversade, der Leiter des Regionalbüros der EIB in Dakar, und Baba KOÏTA, der Präsident der BIMAO, unterzeichneten am 10. Dezember 2005 im Beisein des Kabinettsdirektors im Ministerium für KMU, Mikrofinanzierungen und Unternehmertum von Frauen sowie von Georges Coudray, stellvertretender Vizepräsident der französischen Bankengruppe Crédit Mutuel, einen Rahmenvertrag über eine Garantie der EIB für mittel- und langfristige Darlehen, die die BIMAO bei senegalesischen Geschäftsbanken aufnimmt, im Umfang von höchstens 3,28 Mrd XAF (5 Mio EUR).

Die Einschaltung der EIB steht in Einklang mit ihrer neuen Strategie zur verstärkten Unterstützung des Mikrofinanzsektors, die sie gemeinsam mit der Europäischen Kommission und anderen Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen in die Wege geleitet hat. Diese erste Garantieoperation zugunsten des Mikrofinanzsektors wird eine Verbesserung des Zugangs der Bürger mit niedrigen Einkommen zu Finanzierungen bewirken. Sie wird zur Förderung von Handwerks- und kleinen Industriebetrieben beitragen, indem sie insbesondere eine Initiative unterstützt, die eine Stärkung und Vertiefung des senegalesischen und des regionalen Finanzmarkts nach sich ziehen wird.

Die Garantie der EIB mit einer maximalen Laufzeit von 5 Jahren wird die Kapazität der BIMAO zur Finanzierung von Investitionsvorhaben erweitern, indem sie Finanzierungsmittel mobilisieren wird, die andernfalls für die Art der vorgesehenen Projekte nicht verfügbar wären. Die BIMAO ist dabei vollkommen unabhängig und wendet in Bezug auf den Einsatz der Garantie der EIB für die Mittelbeschaffung bei ihren Partnern ihre eigenen Entscheidungskriterien an

Die EIB wurde 1958 durch den Vertrag von Rom errichtet, um Investitionsvorhaben zu finanzieren, die zur Erreichung der großen Ziele der Europäischen Union (EU) beitragen. Sie unterstützt zudem die Umsetzung der Politik der Zusammenarbeit der EU mit Drittländern, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der Union abgeschlossen haben. Derzeit werden die Darlehen, die die EIB in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP-Staaten) gewährt, im Rahmen der Investitionsfazilität bereitgestellt, die auf der Grundlage des im Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten AKP-EU-Partnerschaftsabkommens eingerichtet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou steht im Zeitraum 2002-2006 Finanzhilfe im Betrag von insgesamt etwa 15 Mrd EUR zur Verfügung, wobei auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten 11,3 Mrd EUR, auf die von der EIB verwaltete Investitionsfazilität 2 Mrd EUR und auf von der EIB aus eigenen Mitteln gewährte Darlehen maximal 1,7 Mrd EUR entfallen. Die Investitionsfazilität ist als revolvierender Fonds konzipiert (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Operationen verwendet), dessen Ziel darin besteht, in technischer, ökologischer, finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht tragfähige Projekte zu unterstützen, die vom privaten Sektor oder von Unternehmen des öffentlichen Sektors, die nach kommerziellen Grundsätzen geführt werden, durchgeführt werden.