Die Europäische Investitionsbank hat sich mit 3,5 Mio EUR am Kapital der La Fayette Investissements s.i.c.a.r., eines auf Beteiligungen an Mikrofinanzinstituten spezialisierten Investitionsfonds, beteiligt. Die in Luxemburg ansässige La Fayette Investissements wird Mikrofinanzinstituten in Afrika und Asien Eigenkapital- und Fremdfinanzierungen anbieten. Dabei wird sie technische und Management-Unterstützung der Horus, eines Anbieters von technischer Unterstützung und Beratungsdiensten auf dem Gebiet der Mikrofinanzierungen mit Sitz in Frankreich, in Anspruch nehmen.

Mit einer Kapitalausstattung von 15,3 Mio EUR wird La Fayette Startkapital für Mikrofinanzinstitute bereitstellen, während die Horus der La Fayette sowie den Mikrofinanzinstituten, an denen diese sich beteiligen wird, Management-Unterstützung anbietet. Das Kapital der La Fayette wird von der Horus (1,3 Mio EUR), der Internationalen Finanz-Corporation (3 Mio EUR), der Kreditanstalt für Wiederaufbau (3 Mio EUR), der Agence Française de Développement (3 Mio EUR), der niederländischen Financiering Maatschappij voor Ontwikkelingslanden (2 Mio EUR) und der EIB gemeinsam aufgebracht.

Ziel der La Fayette Investissements ist es, in afrikanischen Ländern mit niedrigen Einkommen vorrangige und nachrangige Kapitalbeteiligungen an Mikrofinanzinstituten zu erwerben und damit soziale Verantwortung zu übernehmen. Deshalb steht die Beteiligung am Kapital der La Fayette in Einklang mit dem von der Europäischen Investitionsbank mit ihrem Finanzierungsbeitrag zugunsten von Mikrofinanzinstituten verfolgten vorrangigen Ziel, wie bei allen von ihr finanzierten Projekten eine wirtschaftliche, soziale und ökonomische Rendite zu gewährleisten.


Die 1958 durch den Vertrag von Rom errichtete EIB finanziert Investitionsvorhaben, die zur Erreichung der Ziele der Europäischen Union beitragen. Außerdem ist sie in die Umsetzung der Kooperationspolitik der EU gegenüber Drittländern eingebunden, die Kooperations- oder Assoziierungsabkommen mit der EU geschlossen haben.

Finanzierungen der Bank in den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) erfolgen auf der Grundlage des EU-AKP-Partnerschaftsabkommens, das im Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet wurde. Im Rahmen des Abkommens von Cotonou ist eine Finanzhilfe von insgesamt 15,2 Mrd EUR im Zeitraum 2002-2006 vorgesehen. Davon entfallen 11,3 Mrd EUR auf nicht rückzahlbare Hilfen der EU-Mitgliedstaaten, 2,2 Mrd EUR werden von der EIB im Rahmen der auf dem Partnerschaftsabkommen beruhenden Investitionsfazilität verwaltet und bis zu 1,7 Mrd EUR werden in Form von Darlehen aus eigenen Mitteln der EIB gewährt. Bei der Investitionsfazilität handelt es sich um einen revolvierenden Fonds (die Rückzahlungen auf Darlehen werden für neue Finanzierungen verfügbar gemacht), mit dem in technischer, ökologischer, finanzieller und volkswirtschaftlicher Hinsicht solide Vorhaben des privaten Sektors oder von kommerziell geführten Unternehmen des öffentlichen Sektors unterstützt werden sollen.