Heute fand die Jahressitzung des Rates der Gouverneure der EIB statt, der aus den Finanzministern der EU-Mitgliedstaaten besteht. An dieser Sitzung nahmen erstmals die zehn Gouverneure aus den neuen Mitgliedstaaten teil.

Der Präsident der EIB, Philippe Maystadt, gab einen Überblick über die Tätigkeit der Bank im Jahr 2003 und über die Finanzausweise. Die Darlehensvergabe erhöhte sich um 7% auf 42,3 Mrd EUR (2002: 39,6 Mrd EUR), von denen 34,2 Mrd EUR auf die EU-15 und ein Rekordbetrag von 4,6 Mrd EUR auf die beitretenden Staaten und die Beitrittsländer entfielen. Zur Refinanzierung der von ihr vergebenen Darlehen nahm die EIB 42 Mrd EUR (2002: 38 Mrd EUR) auf den internationalen Kapitalmärkten auf (Detaillierte Informationen über die Finanzierungstätigkeit und die Mittelbeschaffung finden sich auf der Website der EIB).

Anschließend bekräftigte Präsident Maystadt die im Operativen Gesamtplan der Bank festgelegten Prioritäten für ihre Finanzierungstätigkeit. Er befasste sich außerdem mit der Wirksamkeit des Beitrags der Bank zur Politik der EU und ging auf ihre Leitungs- und Kontrollstruktur sowie auf ihre Transparenz ein, bei denen es sich um für die Bank besonders wichtige Fragen handelt.

Fortsetzung der Unterstützung der EU-Politik

Präsident Maystadt berichtete über die fortgesetzten Bemühungen der Bank, die EU-Politik so wirksam wie möglich zu unterstützen. Die Effektivität dieser Unterstützung hängt von drei Elementen ab: dem spezifischen Beitrag der finanzierten Projekte zur Politik der EU, der Qualität und Solidität jedes Projekts sowie dem spezifischen finanziellen Nutzen, der durch den Einsatz von EIB-Mitteln erzielt wird. Der Präsident schlug dem Rat der Gouverneure ein innovatives System vor, bei dem im Rahmen des Entscheidungsprozesses für jedes Projekt eingehend geprüft wird, welchen Beitrag es zu den drei Elementen des zusätzlichen Nutzens leistet. Dieses System wird bei der Projektprüfung sowie der Ex-post-Evaluierung der finanzierten Projekte zur Anwendung kommen.

Operative Prioritäten im Zeitraum 2004-2006

Die oberste Priorität für den Zeitraum 2004-2006 ist weiterhin die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der erweiterten EU. Die Bank hat sich zum Ziel gesetzt, dass mindestens zwei Drittel der Einzeldarlehen für Projekte in Fördergebieten vergeben werden sollen. Besondere Anstrengungen werden in den neuen Mitgliedstaaten unternommen werden, in denen eine enge Zusammenarbeit mit der Kommission bei der Kofinanzierung von Projekten, für die Strukturfondsmittel bereitgestellt werden, angestrebt wird.

Auf die Umsetzung der Lissabon-Strategie der EU wird weiterhin Nachdruck gelegt werden. Im Zusammenhang mit der vom Europäischen Rat im Dezember 2003 genehmigten Europäischen Aktion für Wachstum hat die Bank ihre Bereitschaft erklärt, bis zum Jahr 2010 neue Darlehen im Gesamtumfang von bis zu 40 Mrd EUR zu vergeben. Der Schwerpunkt wird dabei auf den Bereichen Forschung und Entwicklung (FuE), Aus- und Fortbildung sowie Informations- und Kommunikationstechnik liegen.

Neben den Bereichen Innovation und FuE ist der Ausbau der Transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze ein wichtiger Bestandteil der Europäischen Aktion für Wachstum. Zur Unterstützung dieser Aktion sieht die neue TEN-Investitionsfazilität der Bank für den Zeitraum 2004-2010 ein Darlehensvolumen von 50 Mrd EUR (25 Mrd EUR allein in den nächsten drei Jahren) zugunsten von TEN-Projekten vor. Besonderes Augenmerk wird auf die vorrangigen Projekte gelegt werden, die als für das sogenannte Sofortmaßnahmenprogramm in Betracht kommend identifiziert wurden.

Außerhalb der Europäischen Union wird sich die Bank hauptsächlich auf drei Gebiete konzentrieren:

  • In den Balkanländern wird die Bank im Rahmen des Stabilitätspakts für Südosteuropa weiterhin eng mit der Weltbank und der EBWE zusammenarbeiten.
  • Im Mittelmeerraum wurde die Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) auf Wunsch des Europäischen Rates vom Dezember 2003 verstärkt. Diese hauptsächlich der Förderung des privaten Sektors dienende Verstärkung umfasst eine Diversifizierung der Palette der angebotenen Finanzierungsprodukte (eine spezielle Fazilität für Risikokapitalfinanzierungen - die Spezielle FEMIP-Reserve (SFR), ein Treuhandfonds und möglicherweise Darlehen in Landeswährung) und einen intensiveren Dialog mit den Partnerländern im Mittelmeerraum über die erforderlichen strukturellen und politischen Reformen.
  • In den Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans wird die Bank die neuen, im Rahmen der Investitionsfazilität des Abkommens von Cotonou verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten nutzen und die Entwicklung des privaten Sektors sowie die Bekämpfung der Armut in stärkerem Maße unterstützen. Im Zusammenhang mit der Investitionsfazilität hat die EIB zudem die notwendigen organisatorischen und strukturellen Veränderungen vorgenommen und die ersten Projekte genehmigt. Sie hat mittlerweile einen erheblichen Bestand an Projekten identifiziert, die für eine zukünftige Finanzierung aus Mitteln der Investitionsfazilität in Betracht kommen.

Leitung und Kontrolle der Bank und Transparenz: weitere Verbesserungen

Vor dem Hintergrund der sich rasch verändernden finanziellen, rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen sowie der kontinuierlichen Ausweitung ihrer Tätigkeit verfolgt die Bank das Ziel, eine effektive Leitungs- und Kontrollstruktur aufrechtzuerhalten.

In Bezug auf die internen Kontrollstrukturen wurden in den letzten Jahren Maßnahmen ergriffen, die von dieser Entschlossenheit der Bank zeugen: So wurden unter anderem die Risikomanagementstrukturen gestärkt, ein zusätzlicher Interner Kontrollrahmen eingeführt und formalisierte Verfahren eingeführt, um eine optimale Zusammenarbeit mit dem OLAF zu gewährleisten.

Auch die externen Kontrollstrukturen gewährleisten eine genaue Überwachung der EIB. Die Kontrolle erfolgt zum einen durch den Prüfungsausschuss der Bank, der gemäß ihrer Satzung als unabhängiges Kontrollorgan vom Rat der Gouverneure bestellt wird und diesem unmittelbar verantwortlich ist. Zum anderen werden sämtliche Operationen, die die Bereitstellung von EU-Haushaltsmitteln umfassen, durch den Europäischen Rechnungshof kontrolliert; dies gilt auch für Operationen, die unter die EU-Haushaltsgarantie fallen. Zu der vom Europäischen Parlament ausgesprochenen Empfehlung, dass die Bank der Beaufsichtigung durch eine externe Instanz unterliegen sollte, erklärte Präsident Maystadt, dass die Bank für diesbezügliche Vorschläge offen ist.

Darüber hinaus überprüft die EIB ständig ihren Ansatz hinsichtlich der Transparenz. Sie veröffentlicht auf ihrer Website bereits eine Vielzahl von Informationen, und weitere diesbezügliche Vorschläge werden derzeit vom Verwaltungsrat der Bank diskutiert.