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    ©European Union

    Am 25. Mai 1957, fand in Rom die Unterzeichnung zweier Verträge statt, die den Grundstein für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und die Europäische Atomgemeinschaft legten. Mit den Römischen Verträgen wurde ein gemeinsamer Markt auf der Grundlage der vier Freiheiten geschaffen, in dem Menschen, Waren, Dienstleistungen und Kapital frei zirkulieren können – Voraussetzung für Wohlstand und Stabilität für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger.

    Die Geschichte der Europäischen Investitionsbank ist untrennbar mit der des europäischen Projekts selbst verbunden. Die Gründung der Bank wurde schließlich im Rahmen der Verhandlungen beschlossen, die zur Unterzeichnung des Vertrags führten, durch den die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde.

    Neben der Finanzierung von Projekten im Interesse der Allgemeinheit sollte die Bank auch den Sorgen derjenigen begegnen, die befürchteten, dass der gemeinsame Markt den unterschiedlichen Entwicklungsstand der einzelnen Regionen noch verschärfen würde.

    Deshalb erhielt sie den Auftrag, Kapital zum Nutzen der Kohäsion im europäischen Raum und zur Modernisierung der Wirtschaft zu mobilisieren. Diese ursprünglichen Ziele führen und leiten die Bank der EU auch heute.

    Weitere Informationen zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge.

    Die Europäische Investitionsbank – eine Einrichtung der EU

    Die EIB arbeitet eng mit den anderen Organen und Einrichtungen der EU zusammen, um die Ziele der Union zu verwirklichen. Hintergrundinfos

    Eine Geschichte Europas in 6 Projekten