Beschreibung
In diesem Leitfaden sind die Verfahren beschrieben, die die EIB bei der Vergabe von Dienstleistungs-, Liefer-, Bauaufträgen und Konzessionen auf eigene Rechnung sowie von Technische-Hilfe-Leistungen zu befolgen hat, die externe Dienstleister innerhalb oder außerhalb der EU auf Basis von Mandaten Dritter erbringen.
Die technische Hilfe, auch als „Beratungsdienste“ bezeichnet, umfasst Beratungsleistungen und auf Know-how basierende Aufgaben, die die EIB-Gruppe oder bei Bedarf externe Anbieter durchführen, die von Mitarbeitenden der EIB-Gruppe überwacht werden.
Der Leitfaden setzt die Richtlinie 2014/24/EU über die öffentliche Auftragsvergabe um.
Anmerkung 1: Der Leitfaden gilt weiter in der im Juli 2017 angenommenen Fassung. Einzig der redaktionelle Hinweis in Ziffer 2.4.2 wurde aktualisiert. Er enthält nun den neuen Schwellenwert, der seit dem 01.01.2022 gilt.
Anmerkung 2: Der Leitfaden gilt weiter in der im Juli 2017 angenommenen Fassung. Die Überarbeitung 1.1 (April 2022) betrifft nur die Anhebung der Schwellenwerte für Verträge von geringem Auftragswert.
Anmerkung 3: Der Leitfaden gilt weiter in der im Juli 2017 angenommenen Fassung (Überarbeitung 1.1). Einzig der redaktionelle Hinweis in Ziffer 2.4.2 wurde aktualisiert. Er enthält nun den neuen Schwellenwert, der seit dem 01.01.2024 gilt.
Anmerkung 4: Der Leitfaden gilt weiter in der im Juli 2017 angenommenen Fassung (Überarbeitung 1.1). Einzig der redaktionelle Hinweis in Ziffer 2.4.2 wurde aktualisiert. Er enthält nun den neuen Schwellenwert, der seit dem 01.01.2026 gilt.
Anmerkung 5: Der Leitfaden gilt weiter in der im Juli 2017 angenommenen Fassung. Die Überarbeitung 1.2 (Juli 2026) betrifft nur die Anhebung des Schwellenwerts für schriftlich geschlossene Verträge nach Ziffer 5.1.6.