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    Unterzeichnung(en)

    Betrag
    196.486.783,07 €
    Länder
    Sektor(en)
    Polen : 196.486.783,07 €
    Stadtentwicklung : 74.664.977,57 €
    Verkehr : 121.821.805,5 €
    Unterzeichnungsdatum
    2/08/2019 : 36.044.078,68 €
    24/03/2020 : 38.620.898,89 €
    2/08/2019 : 58.808.759,94 €
    24/03/2020 : 63.013.045,56 €

    Übersicht

    Veröffentlichungsdatum
    28 Mai 2019
    Projektstatus
    Referenz
    Unterzeichnet | 02/08/2019
    20190121
    Projekttitel
    Projektträger – Finanzintermediär
    SZCZECIN MUNICIPAL INFRASTRUCTURE VI
    CITY OF SZCZECIN
    Vorgeschlagene EIB-Finanzierung (voraussichtlicher Betrag)
    Gesamtkosten (voraussichtlicher Betrag)
    PLN 877 million (EUR 206 million)
    PLN 2434 million (EUR 573 million)
    Ort
    Sektor(en)
    Beschreibung
    Ziele

    The project consists of a multi-annual municipal investment programme of the city of Szczecin in Poland. The EIB framework loan will support improvements in the urban transport networks and mobility, education and sport facilities, culture, energy efficiency, environment, social housing and other urban infrastructure and services.

    The proposed municipal framework loan will support eligible schemes coherent with the city of Szczecin development strategy. It will contribute to modernisation of municipal public infrastructure and services.

    Umweltaspekte
    Auftragsvergabe

    The Bank will generally allocate its funds only to eligible schemes which are environmentally sound. All schemes must comply with EU environmental legislation as well as comply with the principles and standards of the Bank's Environmental Policy Statement.

    The promoter is subject to the public procurement regime. The Bank will require the promoter to ensure that contracts for the implementation of the project will be tendered in accordance with the relevant applicable EU procurement legislation: Directive 2014/24/EU, Directive 2014/25/EU, as well as Directive 92/13/EEC and 89/665/EEC as interpreted by the Court of Justice of the EU, with the publication of tender notices in the Official Journal of the European Union (OJEU), as and where required.

    Projekte zum thema

    Haftungsausschluss

    Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
    Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).

    Dokumente

    Formblatt ökologische und soziale Aspekte - SZCZECIN MUNICIPAL INFRASTRUCTURE VI
    Datum der Veröffentlichung
    25 Sep 2019
    Sprache
    Bereich
    Finanzierung
    Nummer des Dokuments
    92120444
    Thema
    Umweltinformationen
    Projektnummer
    20190121
    Länder
    Öffentlich zugänglich
    Jetzt herunterladen

    Allgemeine Fragen und Anmerkungen

    Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
    Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
    Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
    Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.

    Medienanfragen

    Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.

    Beschwerdeverfahren

    Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht das Beschwerdeverfahren der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.

    „Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption

    Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und der Betrugsbekämpfungspolitik behandelt.

    Weitere Veröffentlichungen