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Eine Delegation des Europäischen Rechnungshofs (EuRH) unter der Leitung von Präsident Lehne besuchte am Dienstag die EIB, um mit Präsident Hoyer und den Vizepräsidenten Peeters und Östros sowie anderen Delegierten über die Zusammenarbeit der beiden Einrichtungen zu sprechen.

Eines der Hauptthemen des Arbeitsessens war die neue Drei-Parteien-Vereinbarung, auf die sich die EIB, der Europäische Rechnungshof und die Europäische Kommission kürzlich nach langen Verhandlungen einigten. Die Drei-Parteien-Vereinbarung regelt die Modalitäten für die Wirtschaftlichkeitsprüfungen, mit denen der Europäische Rechnungshof die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln durch die EIB überprüft.

Stärkung einer wichtigen Partnerschaft

Im Januar 2020 fand das erste Treffen zwischen der EIB und dem Europäischen Rechnungshof zur Neuverhandlung der Drei-Parteien-Vereinbarung statt. Der Entwurf der Vereinbarung wurde im Juni 2021 vom Direktorium der EIB (und von den zuständigen Organen des Europäischen Rechnungshofs und der Europäischen Kommission) genehmigt.

Durch die neue Vereinbarung, die alle Parteien voraussichtlich bis Ende Oktober unterzeichnen dürften, erhält der Europäische Rechnungshof besseren Zugang zu Dokumenten und Daten, die die Aktivitäten der EIB unter Mandaten der Kommission betreffen. Die Daten zu den Aktivitäten der EIB aus eigenen Mitteln sind weiterhin nicht Gegenstand der Prüfungen des Rechnungshofs.