Die Republik Polen hat mit Schreiben vom 26. Januar 2013 im gegenseitigen Einvernehmen mit der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik Herrn Michal Baj ( Direktor des im polnischen Finanzministerium angesiedelten Büros für internationale Beziehungen) zur Bestellung als stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank vorgeschlagen. Er soll die Nachfolge von Herrn Zdenek Pagáč antreten, der sein Amt niedergelegt hat.

Mit Schreiben vom 1. Februar 2013 wurde der Rat der Gouverneure gebeten, über die vorgeschlagene Bestellung abzustimmen.

Der Beschluss zur Bestellung von Herrn Michal Baj wurde am 18. Februar 2013 gefasst, dem Zeitpunkt, zu dem die erforderliche Stimmenmehrheit im Rat der Gouverneure erreicht wurde.

Das Mandat von Herrn Michal Baj endet 2013 mit Ablauf des Tages der Jahressitzung des Rates der Gouverneure oder des Tages, an dem die Finanzausweise für das Jahr 2012 genehmigt werden, wobei das spätere Datum maßgeblich ist.