Heute unterzeichneten der Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank (EIB), Anton Rop, und der Finanzminister der Republik Kosovo*, Besim Beqai, das Rahmenabkommen, das die künftige Tätigkeit der EIB im Kosovo* regeln wird. Ebenfalls anwesend waren der kosovarische Ministerpräsident, Hashim Thaçi, und der Leiter des EU-Büros im Kosovo*, der EU-Sonderbeauftragte Samuel Žbogar.

EIB-Vizepräsident Anton Rop erklärte: „Durch dieses Rahmenabkommen kann die EIB Projekte finanzie-ren, die wichtig sind, um die Wettbewerbsfähigkeit des Kosovo* zu stärken. Es ist ein Zeichen der Bereitschaft der Europäischen Union, die Entwicklung des Kosovo* zu unterstützen, indem dem Land eine klare europäische Perspektive gegeben wird.“

Durch das Rahmenabkommen kann die Bank Projekte im Kosovo* finanzieren – vor allem in den Be-reichen Umwelt, Verkehr sowie Telekommunikations- und Energieinfrastruktur. Außerdem ist sie in der Lage, technische Hilfe bereitzustellen, die in erster Linie die Vorbereitung und Finanzierung von Pro-jekten betreffen wird, die für die Entwicklung des Kosovo* von vorrangiger Bedeutung sind. Die EIB kann auch dazu beitragen, die Ko-Finanzierung von Projekten zu erleichtern, an denen andere Geldgeber beteiligt sind und für die EU-Zuschüsse gewährt werden. Außerdem können verschiedene Instrumente – wie etwa der Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten (WBIF) oder die Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation für die westlichen Balkanstaaten (WB EDIF) – besser eingesetzt werden.

Der Leiter des EU-Büros, der EU-Sonderbeauftragte Samuel Žbogar, zeigte sich zufrieden mit dem ge-troffenen Abkommen. „Die heutige Unterzeichnung ist das Ergebnis vieler Monate harter Arbeit auf bei-den Seiten: der Regierung des Kosovo* und der EIB. Es ist ein positives Zeichen für ausländische Investoren, dass die EIB ihre Tätigkeit im Kosovo* wieder aufnimmt. Für die Bürger des Landes be-deutet es, dass sich die Lebensbedingungen schrittweise verbessern werden. Der Abschluss der Dialog-vereinbarung zwischen Serbien und dem Kosovo* hat zur Folge, dass in der Region wieder ein gewisses Gefühl der Normalität herrschen wird, was unabdingbar ist. Dieses Rahmenabkommen wiederum stellt eine gewaltige Chance für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung des Landes dar.“

Die Europäische Kommission in Brüssel äußerte sich lobend über die Unterzeichnung des Rahmen-abkommens. Vizepräsident Oli Rehn und der für Erweiterung und europäische Nachbarschaftspolitik zu-ständige Kommissar Štefan Füle stellten in einer gemeinsamen Presseerklärung fest:
„Die EU will in jedem Fall die soziale und wirtschaftliche Entwicklung des Kosovo* unterstützen, und dieses Anliegen ist wichtiger als die Meinungsverschiedenheiten betreffend seinen Status. Die Unter-zeichnung des heutigen Rahmenabkommens bildet die Voraussetzung für eine gute Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Kosovo*. Auf diese Weise kann die europäische Ausrichtung des Landes gestärkt werden. Die EIB kann auf erhebliche Erfahrung zurückgreifen und außerdem Finanzierungs-mittel bereitstellen, die in Einklang mit den Zielen der EU eingesetzt werden. Dies wird in Verbindung mit der technischen Hilfe und der finanziellen Zusammenarbeit erfolgen, die die Kommission im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe verfügbar machen wird. Wir sind besonders erfreut darüber, dass dieses Abkommen zu einem Zeitpunkt abgeschlossen wird, zu dem der Rat die Möglichkeit erörtert, ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen auszuhandeln. Wir gehen davon aus, dass die EIB ihre Tätigkeit in dem Land bald aufnehmen wird und damit beginnt, Investitionen für Infrastrukturvorhaben im Kosovo* zu fördern. Besonderes Augenmerkt wird auch den KMU geschenkt werden.“
 
* Die Verwendung dieser Bezeichnung, die Unterzeichnung des Rahmenabkommens und die Tätigkeit der EIB im Kosovo* haben keinen Einfluss auf und erfolgen unbeschadet der Position, die die EU-Mitgliedstaaten zum Status des Kosovo* bezogen haben. Sie stehen in Einklang mit der Resoluti-on 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und dem Gutachten des Internationalen Ge-richtshofes vom 22. Juli 2010 zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo*.