Die Europäische Investitionsbank und die Europäische Kommission begrüßen die heutige endgültige Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften für EIB-Darlehen, die außerhalb der EU vergeben und mit einer EU-Haushaltsgarantie versehen werden. Mit dem neuen Mandat werden die Ziele der EIB-Darlehenstätigkeit rationalisiert und zusätzliche Mittel für die Bekämpfung des Klimawandels und zur Unterstützung der Nachbarn im Süden und Osten der EU bereitgestellt. Das neue Mandat soll am 1. November 2011 in Kraft treten.

EIB-Präsident Philippe Maystadt erklärte: „Dieses neue Mandat versetzt die EIB besser in die Lage, globale Herausforderungen wie den Klimawandel anzugehen, und wird die Partnerschaft der EU mit ihren Nachbarländern stärken. Wir werden bei der Verfolgung der politischen Ziele der EU noch enger mit dem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und der Europäischen Kommission zusammenarbeiten.“

Dazu Wirtschafts- und Währungskommissar Olli Rehn: „Die EIB spielt in den Bemühungen Europas zur Bewältigung unserer globalen Herausforderungen eine wichtige Rolle. Mit diesem überarbeiteten Mandat werden die Finanzkraft der EIB und ihr Beitrag zu den internationalen Anstrengungen der EU gestärkt und ihre spezifischen Stärken besser zum Tragen gebracht. Damit dürfte es für die EIB einfacher werden, sich an gemeinsamen Maßnahmen zu beteiligen, die dem Ziel dienen, unsere Partnerländer im Mittelmeerraum beim Prozess des Übergangs zur Demokratie voranzuhelfen und generell Beitritts- und Partnerländer in ihrem Kampf gegen die Krise zu unterstützen.“

Die Rechtsvorschriften für mit einer EU-Haushaltsgarantie versehene EIB-Darlehen in Drittländern gelten für den Zeitraum 2007-2013. Der bestehende Finanzrahmen von 25,8 Mrd. EUR wird durch das neue Mandat um 2 Mrd. EUR für Darlehen zugunsten von Klimaschutzmaßnahmen und 1,7 Mrd. EUR für Darlehen an die Beitritts-, Nachbar- und Partnerländer der EU aufgestockt; hierin ist 1 Mrd. EUR  für Länder des südlichen Mittelmeerraums bestimmt, die politische Reformen durchführen. Kambodscha, Island, der Irak und Libyen kommen zu den Ländern, die im Rahmen des Mandats EIB-Darlehen erhalten können, neu hinzu.

Ganz neu ist die Einführung übergeordneter Finanzierungsziele für alle förderfähigen Länder, nämlich:

  • Entwicklung des privaten Sektors auf lokaler Ebene, einschließlich der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU);
  • soziale und wirtschaftliche Infrastruktur;
  • Anpassung an den Klimawandel und Abschwächung seiner Folgen.

In Verfolgung dieser Ziele unterstützt die EIB die Außenpolitik der EU, einschließlich der Bereiche Erweiterung, Nachbarschaftspolitik und entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Der Beschluss dient auch dem Ziel, die Kapazitäten der EIB zur indirekten Unterstützung der Entwicklungsziele der EU zu stärken und soll die von der EIB vorgenommene Bewertung und Beobachtung entwicklungspolitischer, sozialer und ökologischer Aspekte von Projekten verbessern helfen.

Dank der Unterbringung der EIB-Büros in EU-Delegationen wird die Zusammenarbeit zwischen EIB und EAD sowohl auf Ebene der Programmierung als auch bei der Feldarbeit weiter intensiviert. Die neuen Rechtsvorschriften verlangen bis Mitte 2012 die Vorlage einer Studie über die Einrichtung einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“, deren Ziel es sein soll, die Mechanismen zur Kombination von europäischen Darlehen und Finanzhilfen in Regionen außerhalb der EU zu optimieren.