Die EIB unterzeichnet mit der Republik Liberia und der Republik Togo eine Vereinbarung, um ihre Verschuldung gegenüber der Bank im Rahmen der IWF-Initiative für hochverschuldete arme Länder (HIPC) zu verringern.

Der Schuldenerlass bekräftigt erneut das Engagement der EIB für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Armutsbekämpfung in Afrika. Die Vereinbarung wird die westafrikanischen Republiken darin unterstützen, ihre Auslandsverschuldung zu verringern. Zudem wird sie Investitionsvorhaben erleichtern, die die Lebensqualität der Einwohner verbessern.

Die Vereinbarungen wurden von Plutarchos Sakellaris, dem für Finanzierungen in Afrika zuständigen EIB-Vizepräsidenten, in Anwesenheit der Finanzminister von Liberia und Togo, Augustine Kpehe Ngafuan und Adji Otèth Ayassor, in Dakar unterzeichnet.

In seiner Ansprache unterstrich EIB-Vizepräsident Sakellaris das Interesse der Bank an der Stärkung und Vertiefung der Beziehungen zu Liberia und Togo. „In Erwartung dieses begrüßenswerten Schrittes hat die EIB bereits Gespräche mit öffentlichen und privaten Partnern sowohl in Liberia als auch in Togo geführt, um Finanzierungen für Projekte bereitzustellen, die für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von strategischer Bedeutung sind.”

Die Vereinbarung bringt den betroffenen westafrikanischen Republiken drei wichtige Nutzenelemente. Erstens verringert die EIB die Verschuldung dieser Länder ihr gegenüber, indem sie auf einen Teil der Zahlungsrückstände verzichtet, die sich aus Darlehen aus ihren eigenen Mitteln, die sich die Bank auf den internationalen Kapitalmärkten beschaffte, ergeben haben. Dies bedeutet nicht nur Hilfe für diese Länder, sondern zeigt auch deutlich die anhaltende Mitwirkung der EIB an der HIPC-Initiative, an der sie sich bisher mit fast 100 Mio EUR beteiligt hat.

Zweitens hat die Bank zugestimmt, dass fällige Rückzahlungen bis 2012 ausgesetzt werden, um die Entwicklung der Wirtschaft und der Finanzmärkte in den hochverschuldeten Ländern weiter zu fördern, ehe diese ihren Schuldendienstverpflichtungen nachkommen müssen.

Schließlich wird diese Maßnahme es der EIB ermöglichen, ihre Beziehungen zu Togo und Liberia weiter voranzubringen und ihre Finanzierungstätigkeit wieder aufzunehmen, die wegen aufgelaufener Zahlungsrückstände fast 20 Jahre lang ruhte. Die EIB wird ihre Tätigkeit in diesen Ländern darauf konzentrieren, Darlehen und technische Hilfe für Projekte bereitzustellen, die die Entwicklung des privaten und des Finanzsektors fördern, sowie für wichtige Infrastrukturprojekte, die die Lebensbedingungen erheblich verbessern können.

Der Verwaltungsrat der EIB hat bereits einem Darlehen über 3,5 Mio EUR zugestimmt, mit dem Mikrofinanzierungen in Liberia unterstützt werden sollen. Die Bank hofft, den Vertrag in Kürze abschließen zu können.

Hintergrundinformationen:

Die Tätigkeit der EIB in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean

Die Europäische Investitionsbank (EIB) ist maßgeblich an der Durchführung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU in den Ländern außerhalb der Union beteiligt. Auf der Grundlage zahlreicher Finanzierungsmandate des Europäischen Rates ist sie seit 1963 ein aktiver Partner der Wirtschaftsentwicklung in vielen Ländern Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP). Das derzeitige Mandat stützt sich auf das im Juni 2000 unterzeichnete Abkommen von Cotonou.

EIB-Darlehen im AKP-Raum dienen der Armutsbekämpfung und der Unterstützung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums. Die Bank vergibt Darlehen aus zwei Quellen – zum einen aus ihren eigenen Mitteln, zum anderen aus der Investitionsfazilität, einem revolvierenden Fonds, der von den EU-Mitgliedstaaten über den Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird.

Die Finanzierungstätigkeit der EIB in Liberia und Togo

1978 vergab die EIB das erste Darlehen an Liberia. Seither hat sie Darlehen von über 15 Mio EUR zur Unterstützung des privaten Sektors sowie für Vorhaben in den Bereichen Energie, Industrie und Dienstleistungen bereitgestellt.

In Togo gewährte die EIB im Zeitraum von 1976 bis 1989 Darlehen von fast 44 Mio EUR zur Unterstützung der Bereiche Industrie, Telekommunikation, Verkehr und Dienstleistungen.