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    Übereinstimmung mit Artikel 287 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann der Rechnungshof Darlehensoperationen der EIB prüfen, die im Rahmen des Mandats durchgeführt werden, das die EU der Bank erteilt hat. Gleiches trifft auf Operationen zu, für die eine Garantie aus dem Gesamthaushalt der EU besteht. Zu diesem Zweck wurde von der Kommission, vom Rechnungshof und von der EIB eine Drei-Parteien-Vereinbarung geschlossen, die auf der EIB-Website veröffentlicht ist.