Für alle Bewerberinnen und Bewerber gelten zwei Mindestkriterien:
Staatsangehörigkeit
Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen.
Bei uns gibt es kein Quotensystem. Allerdings legt Artikel 11 Absatz 7 unserer Satzung fest, dass die Nationalitäten der EU-Länder in der Bank ausgewogen vertreten sein müssen.
Von der Regelung zur Staatsangehörigkeit ausgenommen sind nur unsere Stellen für einheimische Kräfte in unseren Büros außerhalb der EU.
Zudem können wir jedes Jahr Trainee-Stellen anbieten, die der Fonds für finanzielle Inklusion im Rahmen seines Programms für Länder der Regionen Naher Osten und Nordafrika (MENA) sowie Afrika, Karibik und Pazifik (AKP) fördert.
Sprachen
Englisch und Französisch sind unsere offiziellen Arbeitssprachen, die Sie idealerweise beide beherrschen sollten. Wenn Sie nur eine der Sprachen fließend sprechen (meist Englisch) und in der anderen Sprache nicht das das geforderte Mindestniveau* erreichen, können Sie trotzdem eingestellt werden. Sie müssen sich dann allerdings in der zweiten Sprache verbessern. Dabei helfen wir Ihnen.
Für einige Positionen kann eine dritte Sprache erforderlich sein. Die jeweils geforderten Sprachkenntnisse entnehmen Sie bitte der Stellenausschreibung.
* Wir fordern keine verhandlungssicheren Sprachkenntnisse, sondern ein Niveau, das in etwa der Stufe B1/2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entspricht.