Beschreibung
In der Investitions-Rahmenvereinbarung für die EFP vom 12. Juni 2006 ist festgeschrieben, dass die Parteien die Tätigkeiten und Maßnahmen im Rahmen der EFP-Vereinbarung regelmäßig evaluieren werden, um festzustellen, ob sie den Erwartungen gemäß umgesetzt wird. Im Anschluss an eine solche Evaluierung können von den Parteien rechtzeitig neue Kapitalzusagen eingeholt werden, um das weitere reibungslose Funktionieren der EFP zu gewährleisten, sofern die Fazilität ihre Ziele erreicht hat.
Daher haben die EFP und die Abteilung Evaluierung der Operationen der EIB (EV) vereinbart, dass EV die EFP-Operationen evaluiert. Im Rahmen der Evaluierung sollen der Erfolgsgrad der Fazilität bewertet und Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden. Die Evaluierung soll Informationen für künftige Entscheidungen liefern, unter anderem wenn es um die Weiterführung der EFP, die Aufstockung der Mittel oder mögliche Verbesserungen der Fazilität geht. Im Rahmen der Rechenschaftslegung und des fortlaufenden Lernprozesses in der Bank will die EIB mit der Evaluierung auch dem Ausschuss für die Investitionsfazilität Informationen über die Nutzung der Mittel liefern.