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Beschreibung
Die Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe gelten für das gesamte Personal der EIB-Gruppe und für alle anderen Personen, die für die EIB-Gruppe tätig sind. Dazu zählen auch Berater und sonstige Dienstleister, soweit ihre vertraglichen Vereinbarungen mit der EIB-Gruppe dies vorsehen. Die Whistleblowing-Leitlinien der EIB-Gruppe definieren klare Berichtswege, sie sichern Hinweisgebern, die in gutem Glauben handeln, sowie Personen, die Hinweisgeber unterstützen und nahestehenden Personen der Hinweisgeber (d. h. Verwandten, Partnern oder Ehepartnern, die für die EIB-Gruppe arbeiten) maximalen Schutz zu; außerdem räumen sie Hinweisgebern Informationsrechte ein und verurteilen Vergeltungsmaßnahmen und Repressalien. Dadurch wird allen relevanten Personen ermöglicht, ihrer Pflicht nachzukommen und schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden.