
Diese Publikation ist zur Information und Dokumentation verfügbar und nicht auf dem neuesten Stand.
Beschreibung
Am 23. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (nachfolgend die „Verordnung“) verabschiedet. Aufgrund dieser Tatsache genehmigten der Verwaltungsrat der Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Verwaltungsrat des Europäischen Investitionsfonds (EIF) im November 2020 die Politik der EIB-Gruppe für den Schutz personenbezogener Daten. Dieses Regelwerk zeigt, dass sowohl die EIB als auch der EIF fest entschlossen sind, die in der Verordnung verankerten Datenschutzbestimmungen anzuwenden.