Übersicht
The operation consists of a framework loan to support climate action investments in India. The facility will finance renewable energy generation projects, electric mobility or green hydrogen production, as well as potentially other eligible climate action investments.
The framework loan will finance a series of renewable energy generation plants located in India, mostly of small to medium size, as well as potentially other climate action investments, such as renewable energy equipment manufacturing or low carbon transport, promoted by private sector companies.
If the schemes were located within the EU, most of them would fall under Annex II of the Environmental Impact Assessment (EIA) Directive (2014/52/EU amending the EIA Directive 2011/92/EU), with the competent authorities assessing the need for an EIA. The inclusion of certain interconnection infrastructure, falling under Annex I, would require a mandatory EIA. In India, environmental and social regulations include some of the elements present in the EU Directives, although there is traditionally certain lack of enforcement. In particular, national regulation requires an Environmental and Social Standards Assessment (ESIA) for these type of projects. Compliance with ESIA at the Framework Loan and allocation levels will be verified during the appraisal of the schemes, in particular the Promoters' environmental and social capabilities and procedures, public consultation process, vulnerable groups and land tenure issues.
The Promoter has to ensure that implementation of the project will be done in accordance with the EIB's Guide to Procurement.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Dokumente
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen