Unterzeichnung(en)
Übersicht
- Stadtentwicklung - Baugewerbe/Bau
The "Framework Loan" will finance the construction of social housing (gemeinnütziger/geförderter Wohnraum) in Austria, in the period 2018-2023. Final beneficiaries under this operation - intermediated by Erste Bank - will be municipalities, not for profit and commercial companies/private entities.
The objective is to meet the high-demand of an increasing number of people that cannot afford adequate housing, expecially in the cities. The operation will also improve living conditions of the local population and the attractiveness of urban spaces and related architecture.
Compliance with the relevant EU Directives will be verified during appraisal: EU Environmental Impact Assessment (EIA) Directive 2014/52/EU amending the EIA Directive 2011/92/EU, EU SEA Directive 2001/42/EC, EU Habitats Directive 92/43/EEC and EU Birds Directive 2009/147/EC. Applicable energy efficiency requirements in line with the EU Directive on the Energy Performance of Buildings 2010/31/EU will also be further assessed during appraisal.
The promoter is a private company not operating in the utilities sector and not having a status of a contracting authority. Thus, it is not covered by the EU Public Procurement Directives. However, the housing projects will be developed by final beneficiaries (non-profit housing development companies, commercial property companies, local authorities) some of which (i.e. local authorities) will fall under public procurement rules. The Bank will require the promoter to ensure that final beneficiaries falling under the EU Public Procurement Directives comply with the EU Public Procurement Directives.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
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Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
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Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
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Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
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