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    Unterzeichnung(en)

    Betrag
    25.000.000 €
    Länder
    Sektor(en)
    Nordmazedonien : 625.000 €
    Bosnien und Herzegowina : 1.250.000 €
    Montenegro : 1.250.000 €
    Moldau : 1.250.000 €
    Aserbaidschan : 1.250.000 €
    Albanien : 1.875.000 €
    Kroatien : 2.500.000 €
    Serbien : 2.500.000 €
    Türkei : 2.500.000 €
    Ukraine : 2.500.000 €
    Georgien : 3.750.000 €
    Armenien : 3.750.000 €
    Energie : 25.000.000 €
    Unterzeichnungsdatum
    3/12/2013 : 625.000 €
    3/12/2013 : 1.250.000 €
    3/12/2013 : 1.250.000 €
    3/12/2013 : 1.250.000 €
    3/12/2013 : 1.250.000 €
    3/12/2013 : 1.875.000 €
    3/12/2013 : 2.500.000 €
    3/12/2013 : 2.500.000 €
    3/12/2013 : 2.500.000 €
    3/12/2013 : 2.500.000 €
    3/12/2013 : 3.750.000 €
    3/12/2013 : 3.750.000 €

    Übersicht

    Veröffentlichungsdatum
    11 Juni 2013
    Projektstatus
    Referenz
    Unterzeichnet | 03/12/2013
    20120480
    Projekttitel
    Projektträger – Finanzintermediär
    GREEN FOR GROWTH FUND II
    Green for Growth Fund, Southeast Europe SA, SICAV-SIF
    Vorgeschlagene EIB-Finanzierung (voraussichtlicher Betrag)
    Gesamtkosten (voraussichtlicher Betrag)
    EUR 25 million
    EUR 190 million
    Beschreibung
    Ziele

    An increase of EIB investment in the Green for Growth Fund, targeting energy efficiency and smaller renewable energy investments in the South-Eastern Europe and Eastern Neighbourhood regions.

    The fund’s mission is to contribute, in the form of a public-private partnership with layered risk-return structure, to enhancing energy efficiency and renewable energy in the targeted regions.

    Umweltaspekte
    Auftragsvergabe

    Most of the current and future projects do not fall under the EIA Directive 85/337/EC, as amended, in which case the projects would not be subject to an Environmental Impact Assessment (EIA). If an underlying investment would be subject to an EIA, the fund manager will be required to obtain the non-technical summary of it, and where relevant written confirmation from the competent authority that the investment will not have any significant negative impact on sites of nature conservation.

    The fund’s investment guidelines will be required to ensure that procurement procedures applied by the underlying investments financed by the fund are in line with the provisions of the relevant Directives and EIB requirements as applicable.

    Andere Links

    Haftungsausschluss

    Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
    Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).

    Dokumente

    Formblatt ökologische und soziale Aspekte - GREEN FOR GROWTH FUND II
    Datum der Veröffentlichung
    2 Jan 2014
    Sprache
    Bereich
    Finanzierung
    Nummer des Dokuments
    48418853
    Thema
    Umweltinformationen
    Projektnummer
    20120480
    Sektor(en)
    Öffentlich zugänglich
    Jetzt herunterladen
    Andere Links

    Allgemeine Fragen und Anmerkungen

    Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
    Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
    Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
    Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.

    Medienanfragen

    Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.

    Beschwerdeverfahren

    Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht das Beschwerdeverfahren der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.

    „Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption

    Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und der Betrugsbekämpfungspolitik behandelt.

    Weitere Veröffentlichungen