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    Unterzeichnung(en)

    Betrag
    68.000.000 €
    Länder
    Sektor(en)
    Zypern : 68.000.000 €
    Wasser, Abwasser : 68.000.000 €
    Unterzeichnungsdatum
    25/07/2012 : 68.000.000 €
    Link zum projekt
    Datenblätter

    Übersicht

    Veröffentlichungsdatum
    11 Juni 2012
    Projektstatus
    Referenz
    Unterzeichnet | 25/07/2012
    20120143
    Projekttitel
    Projektträger – Finanzintermediär
    LIMASSOL SEWERAGE III
    SEWERAGE BOARD OF LIMASSOL-AMATHUS
    Vorgeschlagene EIB-Finanzierung (voraussichtlicher Betrag)
    Gesamtkosten (voraussichtlicher Betrag)
    EUR 68 million
    EUR 136 million
    Ort
    Sektor(en)
    • Wasser, Abwasser - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
    Beschreibung
    Ziele

    Extension of the sewerage and drainage system (phase B2) in the Limassol - Amathus Area

    The main objective of the investments is to provide adequate sewerage and drainage services within the Sewerage Board of Limassol-Amathus (SBLA), a newly extended service area, in line with the requirements of the EC Urban Wastewater Treatment Directive that has been transposed into national legislation upon Cypriot accession to the EU in 2004.

    Umweltaspekte
    Auftragsvergabe

    The priority waste water and sanitation investments included in the project will help the region advance towards compliance with local and EU legislation, in particular the Water Framework Directive (2000/60/EC) and the Urban Wastewater Treatment Directive (91/271/EEC). Whether the change in scope, including the new WWTP expected to fall under Annex II of the newly codified EIA Directive 2011/92/EU, requires a new EIA or other assessments under the Habitats and Birds Directives (92/43/EC, respectively 79/409/EC), will be verified during appraisal.

    The Bank will require the promoter to ensure that contracts for project implementation shall be tendered in accordance with the relevant applicable EU procurement legislation as described in Directive 2004/17/EEC, Directive 2004/18/EEC and Directive 2007/66/EC, and with the EIB Guide to Procurement, with parallel publication of tender notices in the EU Official Journal, as and where appropriate.

    Link zum projekt
    Andere Links

    Haftungsausschluss

    Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
    Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).

    Dokumente

    Formblatt ökologische und soziale Aspekte - LIMASSOL SEWERAGE III
    Datum der Veröffentlichung
    22 Jun 2016
    Sprache
    Bereich
    Finanzierung
    Nummer des Dokuments
    67200583
    Thema
    Umweltinformationen
    Projektnummer
    20120143
    Sektor(en)
    Länder
    Öffentlich zugänglich
    Jetzt herunterladen
    Andere Links

    Aktuelles und Storys

    Link zum projekt

    Allgemeine Fragen und Anmerkungen

    Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
    Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
    Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
    Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.

    Medienanfragen

    Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.

    Beschwerdemechanismus

    Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.

    „Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption

    Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.

    Weitere Veröffentlichungen