Unterzeichnung(en)
Übersicht
Republic of Poland- Ministry of Science and Higher Education
The proposed operation will finance the eligible wage costs of academic workers employed in public scientific institutions and accredited public universities as well as capital investments in scientific infrastructure and equipment in 2011 and 2012.
The proposed operation is fully in line with the Bank's priority of lending for the strengthening of basic infrastructure potential in a convergence region as well as for research and development activities in support of the Europe 2020 strategy and the Bank's Knowledge Economy objective.
The project primarily concerns research activities that will be carried out within existing facilities. An EIA is therefore not required in accordance with the EIA Directive 85/337, amended by 97/11 and by 2003/35/EC. However, parts of the investment may cover the construction of new facilities and therefore may be covered by Annex II of the Directive in relation to urban development. The Bank’s services will verify during appraisal whether an EIA is required for any component of the project.
The Promoter is required to respect national and EU legislation applicable to public authorities’ procurement and the Bank requires that all relevant contracts for the implementation of the projects have been, or will be, tendered in accordance with the relevant EU procurement legislation. The procurement practices for the project will be examined during appraisal.
Haftungsausschluss
Bis Finanzierungen vom Verwaltungsrat genehmigt und anschließend unterzeichnet werden, befinden sich die Projekte in der Prüfungs- oder Verhandlungsphase. Die Angaben auf dieser Seite sind daher unverbindlich.
Sie dienen lediglich der Transparenz und stellen nicht die offizielle EIB-Politik dar (vgl. auch die erklärenden Anmerkungen).
Allgemeine Fragen und Anmerkungen
Die EIB betreibt eine offene Kommunikation und ermutigt Interessenträgerinnen und Interessenträger, sich konstruktiv einzubringen.
Anmerkungen und Fragen zur Beteiligung der EIB an einem Projekt oder zu Finanzierungen, zur Arbeit, zur Organisation oder zu den Zielen der EIB können an den EIB Infodesk gerichtet werden.
Alternativ können Sie über die Außenbüros der EIB Kontakt mit der Bank aufnehmen.
Fragen zu Einzelheiten eines konkreten Projekts sollten möglichst direkt an den Projektträger gerichtet werden, besonders, wenn sich das Vorhaben bei der EIB noch im Prüfungsstadium befindet.
Medienanfragen
Medienanfragen können Sie an die Pressestelle der EIB richten. Bitte besuchen Sie auch unseren Pressebereich.
Beschwerdemechanismus
Für Beschwerden über mutmaßliche Missstände in der Tätigkeit der Bank steht der Beschwerdemechanismus der EIB zur Verfügung. Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht als unabhängige Stelle Beschwerden und verlangt Rechenschaft von der EIB.
„Null Toleranz“ gegenüber Betrug und Korruption
Die Bank duldet unter keinen Umständen Betrug oder Korruption. Bitte richten Sie Betrugs- oder Korruptionsbeschwerden direkt an die Abteilung Betrugsbekämpfung. Alle Beschwerden werden streng vertraulich und in Übereinstimmung mit den Untersuchungsverfahren der EIB und den Leitlinien für Betrugsbekämpfung behandelt.
Weitere Veröffentlichungen